Essen oder Getränke zum Mitnehmen?
Fragt nach Mehrweg!
Einmal produzierte Becher und Essensboxen mehrfach nutzen: Das spart Ressourcen, reduziert Abfall und schont Umwelt und Klima. Seit 2023 müssen Euch Gastronomiebetriebe eine Mehrwegalternative anbieten. Das regelt die Mehrwegangebotspflicht im deutschen Verpackungsgesetz. Fragt doch beim nächsten Essen oder Kaffee zum Mitnehmen nach Mehrweg – oder bringt Euer eigenes Gefäß mit. Es ist Euer Recht! Mit konsequenter Mehrweg-Nutzung könnten wir so bis 2040 rund 30 Prozent des Verpackungsabfalls aus Kunststoff vermeiden.
Macht Ihr mit?
Lasst uns zusammen Mehrweg gehen!
Warum Mehrweg? Wie geht Mehrweg? Wir zeigen’s Euch!
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Warum schützen Mehrwegbehälter das Klima?
Bei der Herstellung von Einwegverpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff, Aluminium oder Pappe, fallen für jede einzelne Verpackung Treibhausgase an. Werden Gefäße mehrfach verwendet, können diese Emissionen eingespart werden. Je öfter Ihr ein Behältnis benutzt, umso besser fürs Klima!
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Wie viele Rohstoffe und wie viel Abfall können durch Mehrwegbehälter eingespart werden?
Täglich entstehen laut Bundesumweltministerium hierzulande rund 770 Tonnen Abfall durch Einwegverpackungen für den Außer-Haus-Konsum. Hochgerechnet auf das Jahr sind das mehr als 280.000 Tonnen. Papier, Pappe und Karton haben daran den größten Anteil, gefolgt von Kunststoffen. Durch die Nutzung von Mehrweggefäßen können wertvolle Rohstoffe eingespart und die Abfallmengen deutlich reduziert werden.
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Was ist die Mehrwegangebotspflicht?
Seit Januar 2023 müssen Lebensmittel und Getränke zum Mitnehmen, die bisher nur in Einwegbechern oder Einwegverpackungen aus Kunststoff abgefüllt wurden, auch in einer Mehrwegverpackung angeboten werden. Dies regeln die Paragraphen §§ 33 und 34 des deutschen Verpackungsgesetzes. Die Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein als die Einwegverpackung. Ihr habt das Recht, zwischen Einweg- und Mehrweg-Verpackung zu wählen. Mit Mehrweg könnt Ihr aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren.
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Welche Mehrweg-Möglichkeiten habe ich?
Ihr habt zwei Möglichkeiten, wenn Ihr Essen oder Getränke zum Mitnehmen bestellt:
- Fragt in Eurem Lieblingsrestaurant nach Mehrweg. Große Betriebe sind verpflichtet, eine Mehrweg-Alternative anzubieten. Grundlegend erfolgt die Ausgabe im Gastronomiebetrieb gegen Pfand oder pfandfrei an die Kundschaft – je nachdem, welchem Mehrweg-Poolsystem* sich der Betrieb angeschlossen hat. Es gibt auch Gastronomiebetriebe, die selbst ein System mit eigenen Mehrweggefäßen eingeführt haben oder die mit benachbarten Gastronomiebetrieben ein gemeinsames System aufgebaut haben.
- Ihr könnt ein eigenes Gefäß mitbringen und befüllen lassen, insbesondere bei kleinen Gastronomiebetrieben**. Denn für diese gelten Ausnahmeregelungen bei der Mehrwegangebotspflicht: Sie müssen nicht selbst Mehrwegbehälter anbieten, müssen aber mitgebrachte Boxen und Becher befüllen.
** Kleine Betriebe haben nach dem Verpackungsgesetz eine maximale Verkaufsfläche von 80 qm und maximal 5 Beschäftigte.
- Fragt in Eurem Lieblingsrestaurant nach Mehrweg. Große Betriebe sind verpflichtet, eine Mehrweg-Alternative anzubieten. Grundlegend erfolgt die Ausgabe im Gastronomiebetrieb gegen Pfand oder pfandfrei an die Kundschaft – je nachdem, welchem Mehrweg-Poolsystem* sich der Betrieb angeschlossen hat. Es gibt auch Gastronomiebetriebe, die selbst ein System mit eigenen Mehrweggefäßen eingeführt haben oder die mit benachbarten Gastronomiebetrieben ein gemeinsames System aufgebaut haben.
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Kann ich auch mein eigenes Gefäß befüllen lassen?Ja, das ist eine gute Idee und ist grundsätzlich zulässig. Der Behälter muss sauber sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen Gastronomiebetriebe die Befüllung ablehnen. Wenn ein gastronomischer Betrieb Mehrwegverpackungen ausgibt, ist er nicht verpflichtet, kundeneigene Behälter zu befüllen.
Der Vorteil für Euch: Wenn Ihr eigene Gefäße nutzt, müssen keine neuen produziert werden und Ihr müsst das Behältnis nicht zurückbringen.
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Wo kann ich meinen Mehrwegbehälter zurückgeben?
Alle Ausgabestellen sind auch Rücknahmestellen. Das heißt: Dort, wo der Behälter herkommt, kann er grundsätzlich wieder zurückgegeben werden. Auch bei Partnerbetrieben und zum Teil bei Rückgabeautomaten desselben Mehrweg-Poolsystems könnt Ihr die Behälter zurückgeben – je nach System über ein Pfand oder pfandfrei mittels Karten- und App-basierten Systemen.
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Warum gibt es kein einheitliches System in Stuttgart?
Jedes System hat seine Vorteile und die Stadt greift nicht in den Wettbewerb der Systeme ein. Jedoch unterstützen wir mit dem Stuttgarter Klima-Innovationsfonds den gemeinnützigen Ansatz von ReFrastructure. In einem Skalierungsprojekt testen sie ein flächendeckendes und anbieterübergreifendes Rückgabesystem – samt zentraler Logistik und Spülung. Das Ziel: Kundinnen und Kunden können Mehrwegbecher und -gefäße überall zurückgeben (Return Anywhere-Ansatz).
Eine Übersicht von Mehrweg-Poolsystemen für Essen zum Mitnehmen in Deutschland findet ihr hier.
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Wie oft müssen Mehrweggefäße befüllt werden, um ökologisch sinnvoll zu sein?
Mehrweggefäße sind besser für das Klima als Einweg, wenn man sie mindestens 10 Mal benutzt. Dabei ist schon eingerechnet, dass die Gefäße gespült werden müssen. Um Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen, sollten Mehrweggefäße also möglichst lange in Nutzung bleiben. Am umweltfreundlichsten ist es, einen eigenen Becher bzw. ein eigenes Gefäß befüllen zu lassen.
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Ist Mehrweg für mich teurer?
Nein, Mehrweg darf nicht teurer sein. Betriebe dürfen Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen und -bechern nicht zu einem höheren Preis oder zu schlechteren Bedingungen anbieten. Lediglich ein Pfand darf auf Mehrwegverpackungen erhoben werden. Die Höhe des Pfandes kann durch den Anbieter vorgegeben werden. Bei Karten- und App-basierten Systemen wird ein Betrag für das Gefäß erst dann fällig, wenn es nicht zurückgebracht wird.
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Für welche Verpackungen muss es eine Mehrwegalternative geben?
Hier kommt es auf das Material an: Die Mehrwegangebotspflicht gilt beim Angebot von Speisen in Verpackungen, die aus Kunststoff bestehen (beziehungsweise Kunststoffanteile besitzen) und nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind.
Beim Angebot von Getränken muss in jedem Fall eine Mehrwegalternative vorhanden sein. Dabei spielt das Material des Einwegbechers keine Rolle. -
Wo kann ich nach Mehrweg fragen?
Die Mehrwegangebotspflicht gilt für Gastronomie-Unternehmen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen verpacken und verkaufen, etwa Restaurants, (Eis-)Cafés, Bistros, Kantinen, Mensen oder Imbisse. Auch heiße Theken und Salat-Bars im Einzelhandel, die Speisen vor dem Verkauf verpacken, sind von der Pflicht betroffen.
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Ist Mehrweg hygienisch?
Mehrwegbehälter müssen im Restaurant die gleichen Anforderungen an Hygiene erfüllen wie auch Geschirr und Besteck. Die Gastronomiebetriebe haben auch bei Mehrweg strenge Hygiene-Vorschriften (siehe zum Beispiel ↓ Merkblatt „Pool-Geschirr“ des Lebensmittelverbands Deutschland).
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An wen kann ich mich wenden, wenn ein Betrieb in Stuttgart kein Mehrweg anbietet?
In diesem Fall könnt Ihr ganz unkompliziert und online eine Gelbe Karte an die Stuttgarter Stadtverwaltung schreiben:
https://service.stuttgart.de/lhs-services/stoerung/ (> Störung melden, Störungsart: Sonstiges, Störungsbeschreibung (z. B. kein Mehrwegangebot) mit Name und Adresse des Betriebs)
Weiterführende Informationen
- Hier gibt es alle Informationen und Materialien für Gastronomiebetriebe
mit Fragen zur Mehrwegangebotspflicht. - Übersicht von Mehrweg-Poolsystemen für Essen zum Mitnehmen in Deutschland
- Merkblatt Mehrweg-Verpackungen des WWF
- Die Landeshauptstadt Stuttgart hat die Einführung eines Pfandsystems für Mehrwegbecher unterstützt. Die Firma reCup GmbH überzeugte mit ihrem Konzept und gewann das wettbewerbliche Auswahlverfahren. Hier geht’s zu allen Stuttgarter Anbietern von Coffee-to-go im RECUP-Becher.