Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter jetztklimachen.stuttgart.de veröffentlichte Webpräsenz der Landeshauptstadt Stuttgart. 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Formulare können teilweise noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Einzelne Videos haben keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.

b) Unverhältnismäßige Belastung  

  • Bereits veröffentlichte PDF-Dokumente entsprechen teilweise noch nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung sämtlicher Bestandsdokumente ist aufgrund des erheblichen Umfangs sowie der hierfür erforderlichen personellen und technischen Ressourcen derzeit nicht möglich.

    Bei neu eingestellten Dokumenten wird bereits bei der Erstellung auf die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit geachtet.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Interaktive Karten bzw. Inhalte von Drittanbietern, die nicht beeinflussbar sind.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am  23.02.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.02.2026  überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Abteilung Klimaschutz, Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart

E-Mail: klimaschutz@stuttgart.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite:
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.