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05. Dezember 2024, Ladeinfrastruktur an Gebäuden

EU-Richtlinie will nachhaltige Mobilität voranbringen

Wer ein Gebäude baut oder saniert, muss dafür sorgen, dass Elektrofahrzeuge geladen werden können. Eine angepasste EU-Richtlinie bringt neue Vorgaben für die Ladeinfrastruktur an Gebäuden mit sich. Neue Vorgaben gibt es auch für Fahrradstellplätze.

Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Neuerungen auf Gebäudebesitzende zukommen. So können Sie langfristig planen, jetzt schon handeln und Fördermittel nutzen. Denn wer bereits bei Bau oder Renovierung die Voraussetzungen für Elektromobilität schafft, kommt günstiger weg als beim nachträglichen Einbau.

Worum geht es?

Im Mai 2024 ist die Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) in Kraft getreten. Bis Mai 2026 muss diese in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie beinhaltet unter anderem Vorgaben für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Gebäuden und Vorgaben für Fahrradstellplätze. Damit soll die nachhaltige Mobilität gefördert werden.

Auch heute schon gibt es Vorgaben. Grundlage dafür ist die alte Version der EU-Richtlinie und das „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“, kurz GEIG. Dieses haben wir bereits in einer vergangenen Ausgabe vorgestellt.

Wer ist wie von der neuen Richtlinie betroffen?

Vor allem bei Neubauten und Renovierungen sind künftig höhere Anforderungen vorgesehen. Unterschieden wird dabei zwischen Wohngebäuden und anderen Immobilien. Bei einer gemischten Nutzung gilt die im Gebäude überwiegende Nutzung. 

Doch auch im Bestand wird es Verschärfungen geben, und zwar bei Nichtwohngebäuden ab 20 Stellplätzen. Hier muss schon bis Anfang 2027 ein Ladepunkt je zehn Stellplätze installiert werden. Alternativ kann für mindestens 50 Prozent der Stellplätze die Leitungsinfrastruktur vorbereitet werden.

Was schreibt die neue EU-Richtlinie konkret vor?

Die Vorgaben zur Ladeinfrastruktur können Sie folgender Tabelle entnehmen: 

Unter Vorverkabelung versteht man alle Maßnahmen, die für die Errichtung von Ladepunkten erforderlich sind. Das schließt Datenübertragung, Kabel, Kabelwege und — soweit erforderlich — Stromzähler mit ein.

Mit Leitungsinfrastruktur sind Schutzrohre für Daten- und Stromkabel hin zu den Stellplätzen gemeint. 

Damit soll sichergestellt werden, dass später zum Beispiel eine Wallbox einfach angeschlossen werden kann. Eine solche frühzeitige Vorrüstung ist in der Regel deutlich günstiger als eine nachträgliche Installation.

Zum Vergleich die heute schon geltenden Vorgaben aus dem GEIG:

Nicht jede Schönheitsreparatur fällt unter „Renovierung“. In der Regel gilt, dass das Gesetz erfüllt werden muss, wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle renoviert werden. Bereits heute gibt es zudem Ausnahmen zum Beispiel wenn die Kosten für die Installation über 10 % der gesamten Renovierung betragen. Auch die neue EU-Richtlinie lässt Ausnahmen zu.

Was ändert sich bezüglich der Fahrradinfrastruktur?

Ab einer gewissen Anzahl an Stellplätzen sollen auch Fahrradstellplätze bereitgestellt werden. Die neue EU-Richtlinie bezieht sich vor allem auf Neubau und Modernisierung. Nur an Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen sind Maßnahmen im Bestand vorgesehen. 

Aktuell regelt die Landesbauordnung, wie viele Stellplätze und Fahrradstellplätze im Neubau notwendig sind. Die Stadt Stuttgart hat auf dieser Webseite die geltenden Regelungen für Sie zusammengestellt. 

Welche weiteren Auswirkungen hat die neue EU-Richtlinie?

In der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) geht es nicht nur um E-Mobilität und Fahrradstellplätze. Es gibt auch Auswirkungen auf die Bereiche Photovoltaik und Wärme. Abonnieren Sie unseren Newsletter Gebäudemodernisierung und wir halten Sie auch hier auf dem Laufenden.

Wo gibt es Fördermittel?

Insbesondere für die Vorrüstung von Stellplätzen mit Ladeinfrastruktur gibt es für Wohnungseigentümergemeinschaften mit dem Programm Charge@BW eine weitreichende Unterstützung.

Einen Überblick über die Förderprogramme der Stadt Stuttgart für Energie und Mobilität am Gebäude finden Sie hier.

Wer kann bei Fragen weiterhelfen?

Rund um die Modernisierung von Gebäuden steht Ihnen in Stuttgart das Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ) zur Verfügung. Es gibt regelmäßige Informationsveranstaltungen und eine kostenlose Erstberatung

Rund um die Elektromobilität hilft Ihnen die ebenfalls kostenlose Erstberatung der Landeshauptstadt Stuttgart gerne weiter und zeigt Ihnen für Ihr Projekt passende Fördermöglichkeiten auf. 

 

 

BILDNACHWEIS: GETTY IMAGES / PS3000

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