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25. Oktober 2023, Mobilität und Urbanes Grün

So werten Sie Ihren Stellplatz mit Begrünung auf

Ein eigener Stellplatz ist vor allem in der Großstadt viel wert. Gut, wenn der Untergrund trotzdem Wasser aufnehmen kann und Raum für Grün bleibt. Die Stadt Stuttgart berät hier gerne. Für die Aufwertung von versiegelten Stellplätzen gibt es sogar Fördergelder.

Wer genug Platz auf seinem Grundstück hat, nutzt oft einen Teil der Fläche zum Parken. Auch Garagenzufahrten werden gerne als zusätzlicher privater Stellplatz genutzt. Versiegelte Flächen haben jedoch einige Nachteile: Bei Regen kann kein Wasser versickern und muss stattdessen über die Kanalisation abgeführt werden. Außerdem heizen sich asphaltierte Flächen im Sommer stark auf und sehen nicht besonders attraktiv aus.

Besser geht das mit einem durchlässigen Untergrund. Geeignet für Stellplätze sind zum Beispiel Pflasterbeläge aus Naturstein oder Beton, Rasengittersteine oder Schotterrasen. So kann Wasser langsam versickern – das ist nicht nur gut für das Grundwasser, sondern trägt auch zur Kühlung bei. „Besonders gut ist Ökopflaster“, sagt Gabriele Heusel-Voraus vom Amt für Stadtplanung und Wohnen. „Das ist besonders wasserdurchlässig und in den Fugen zwischen den Pflastersteinen können niedrige Kräuter und Gräser wachsen, die Hitze und Trockenheit gut vertragen. Dafür gibt es spezielle Samenmischungen.“

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Foto: Einfahrt mit Natursteinpflaster und Vertikalbegrünung. (Rechte: LHS)

Wände mit Rankpflanzen

Auch die Bereiche neben dem Stellplatz lassen sich ansprechend gestalten. „Man kann zum Beispiel säulenförmige oder kleinkronige Laubbäume in den Randbereichen pflanzen, die im Sommer Schatten spenden und mit mehrjährigen Stauden und Gräsern unterpflanzen“, erklärt Heusel-Voraus weiter. Mauern und Zäune können mit Efeu oder anderen Kletter- und Rankpflanzen begrünt und aufgewertet werden.

Carports mit PV-Modulen oder grünen Dächern

Um das Fahrzeug vor der Witterung zu schützen, sind Carports beliebt. Spannend ist hier, was man aus dem Dach machen kann. Steht der Carport günstig, lässt sich mit Hilfe von PV-Modulen Strom erzeugen. Bei neuen Solar-Carports ist bereits alles integriert. Es ist aber auch möglich nachzurüsten, wenn die Konstruktion stabil genug ist. In Kombination mit einer Wallbox kann man dann das Auto mit dem eigenen PV-Strom betanken. Für diese Maßnahmen können Sie Fördermittel aus der Stuttgarter Solaroffensive erhalten. 

Eine andere Möglichkeit ist, das Dach des Carports zu begrünen. Die Pfosten bieten zusätzlich Halt für Kletterrosen, Wilden Wein, Clematis oder Geißblatt. Das sieht nicht nur schön aus, sondern hat noch weitere ganz praktische Vorteile: Pflanzen kühlen die Umgebung – so wird es unter dem Dach weniger heiß. Auch die Luft über der Begrünung ist kühler. Im Herbst und Frühjahr ist die geeignete Zeit, um die Substratschicht aufzutragen und die Pflanzen anzusäen. Noch unkomplizierter ist in der Regel die Begrünung eines Garagendaches, denn bei einer Kiesabdeckung ist die Abdichtung bereits vorhanden. Dachbegrünung und Photovoltaik lassen sich auch gut kombinieren.
Wer Flächen entsiegelt oder Dächer begrünt, spart übrigens auch bei der Abwassergebühr.

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Foto: Bunt bepflanztes Carport-Dach. (Rechte: BuGG/Mann)

Beratung und finanzielle Unterstützung

Wer sich informieren will, nimmt einfach mit der Koordinierungsstelle Urbanes Grün Kontakt auf. Die Experten und Expertinnen der Stadt Stuttgart beraten kostenlos. Außerdem gibt es über das Förderprogramm Urbanes Grün finanzielle Unterstützung. Gefördert wird grundsätzlich die Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden sowie die Anlage artenreicher Blühflächen im Stadtgebiet, und zwar auf privaten wie gewerblichen Grundstücken. Dazu zählen die Entsiegelung und Begrünung von Stellplätzen sowie Dachbegrünungen auf Carports und Garagen.
Zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten werden bezuschusst. Die Höchstsumme liegt bei 30.000 Euro pro Maßnahme und 45.000 Euro pro Grundstück.

Bürgerservice Bauen

Grundsätzlich können nach Landesbauordnung Stellplätze mit bis zu 50 Quadratmetern Fläche je Grundstück angelegt werden, ohne dass eine Baugenehmigung notwendig ist. Überdachungen müssen ab einer Grundfläche von 30 Quadratmeter oder einer Höhe von 3 Metern genehmigt werden. Voraussetzung ist immer, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie etwa die Festsetzungen des Bebauungsplans, eingehalten werden. Im Bebauungsplan kann zum Beispiel stehen, dass Flächen nicht versiegelt werden dürfen. Für das reine Entsiegeln und Begrünen von vorhandenen Stellplätzen braucht es keine Genehmigung.
Bei Fragen hierzu hilft der Bürgerservice Bauen. Termine für Beratungen beim Baurechtsamt können montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter dieser Telefonnummer vereinbart werden: 0711/216 60093.

Vertiefende Informationen

 

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