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23. Oktober 2023, Elektromobilität

Gemeinsam investieren:
Wallbox teilen und sparen

Circa jedes 10. Auto in Stuttgart fährt bereits mit Strom. Auch wenn die Stadt unter den Metropolen das dichteste Netz an öffentlichen Lademöglichkeiten hat, steigt der Bedarf weiter an. Nicht nur im öffentlichen Raum muss das Angebot wachsen: das Bundesverkehrsministerium geht davon aus, dass in Zukunft rund 85 Prozent der Ladevorgänge auf privaten Stellplätzen erfolgen werden.

Wussten Sie, dass es für private Wallboxen nicht nur Förderungen, sondern auch die Möglichkeit zum Wallbox-Sharing gibt? Hierbei teilen sich mehrere Personen sowohl die Lademöglichkeit als auch die dafür anfallenden Kosten.

Damit liegt der größte Vorteil direkt auf der Hand: die Anschaffung kann auf mehrere Schultern verteilt werden und die Investitionskosten können im Laufe der Zeit durch die Einsparung gegenüber öffentlichen Ladesäulen zurückgeholt werden. Schon jetzt wird in den seltensten Fällen gleichzeitig geladen und perspektivisch muss durch größere Akkus seltener geladen werden. Wer aus Gründen der Nachhaltigkeit elektrisch fährt, kann sich gleich über zwei weitere Vorteile freuen: der eigene CO2-Abdruck wird kleiner und das Eigentum kann effizienter genutzt werden. Darüber hinaus ist das Wallbox-Sharing eine tolle Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur im eigenen Stadtteil zu verbessern und so einen eigenen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität zu leisten. Wenn man sich die Wallbox mit der direkten Nachbarschaft teilt, entfällt auch der Weg zur nächsten Ladesäule.

Vorteile im Überblick:

  • Höhere Auslastung
  • Investitionskosten können geteilt werden
  • Verringerter Ressourcenbedarf

Welche Voraussetzungen gibt es?

Je nach Wallbox-Sharing-Modell muss die Wallbox an einem Stellplatz montiert sein, der für verschiedene Autos zugänglich ist. Sie benötigen je nach Umsetzungsmodell eine Wallbox, an der die Ladevorgänge mittels einer kontaktlosen Chipkarte, einer so genannten RFID-Karte, freigeschaltet werden. Außerdem muss erfasst werden können, wie viel Strom von den jeweiligen Nutzern bezogen wurde. Dazu gibt es Wallboxmodelle, bei denen ein Zähler bereits integriert ist. Für die Abrechnung mit einem Ihnen bekannten Nutzerkreis reicht ein sogenannter MID-Zähler bereits aus (MID = „Measuring Instruments Directive“). Bei der Auswahl eines geeigneten Modells kann Ihnen ein qualifizierter Installationsbetrieb weiterhelfen. Alternativ kann auch ein Unterzähler vor die Wallbox eingebaut werden, um deren Strombezug von Ihrem sonstigen Verbrauch abzugrenzen. 

Welche Modelle für die Umsetzung gibt es?


Grundsätzlich gibt es zwei Modelle für das Wallbox-Sharing:

Modell 1: Gemeinsam in der Nachbarschaft / Eigentümergemeinschaft
Eine Wallbox kann in einer Art „Wallbox-Partnerschaft“ gemeinsam angeschafft werden. Der Nutzerkreis wird klar festgelegt und alle beteiligen sich anteilig an den Kosten. Dies bietet sich vor allem für Nachbarschaften an. Damit die Ladeinfrastruktur für alle ausreichend verfügbar ist, empfiehlt es sich, nicht zu viele Parteien mit ins Boot zu holen. Das erleichtert auch die Abrechnung. Hier kann unter den Beteiligten ein geeignetes Modell vereinbart werden. Die Einzelheiten wie Nutzungszeiten, Abrechnung etc. sollten vorab besprochen und ggf. auch dokumentiert werden.

Modell 2: Freigabe auf einer Sharing-Plattform
Alternativ können Sie sich auch auf einer Plattform für Wallbox-Sharing registrieren und Ihre private Wallbox der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Je nach Plattform können feste Nutzungs-Zeitfenster definiert werden.

  • Achtung: Als Wallbox-Anbieter bestimmen Sie den Preis für weitere Abnehmer selbst.
  • Bei der öffentlichen Bereitstellung gelten zusätzliche Anforderungen an die Hardware. Der Zähler muss etwa geeicht sein.
  • Je nach Plattform sind unterschiedliche Bedingungen zu beachten

Bei beiden Modellen ist unbedingt das Steuerrecht für Ihren individuellen Fall zu beachten. Grundsätzlich sollte der Preis pro kWh kostendeckend kalkuliert werden und nicht mit einer Gewinnabsicht verbunden sein. Ansonsten müsste ggf. ein Gewerbe angemeldet werden. Eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist stets ratsam.

Auch beim Teilen im kleinen Kreis sollte der Stromverbrauch erfasst und protokolliert werden. Das hilft, um spätere Unklarheiten vorzubeugen.

Reihengaragen gemeinsam mit Strom versorgen

Wenn Sie einen Teil einer Garagenzeile mit Strom versorgen wollen, ist hier oft ein neuer Anschluss nötig. Hier lohnt es sich, gemeinsam mit der Nachbarschaft vorzugehen. Wenn mehrere Beteiligte den Stromanschluss gemeinsam nutzen, oder auch ihre Garage für einen späteren Anschluss einer Wallbox schon vorbereiten wollen, können die Kosten für die gemeinsam genutzte Infrastruktur (Anschluss, Kabel, Wanddurchbrüche etc.) untereinander aufgeteilt werden. Für diese Fälle bietet die Stadt Stuttgart mit dem Programm „Privates Laden“ eine weitere Fördermöglichkeit an. Dort wird der Anschluss einer neuen Wallbox, aber auch die Vorbereitung anderer Stellplätze gefördert.

Tipps zur Umsetzung gibt es dazu auf der Website zur Förderung und bei der kostenlosen Erstberatung der Stadt. 

Auch Carsharing wird in Stuttgart weiter ausgebaut

Sie wollen noch weitergehen und auch das Auto teilen? Weitere Informationen zum Carsharing in Stuttgart finden Sie hier.


BILDNACHWEIS: PS3000 / GETTYIMAGES

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