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23. Februar 2026, Energie und Wohnen
So gelingt die Wärmepumpe in Stuttgart
Genehmigung, Lärmschutz und Planung im Überblick
Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebung (Erde, Wasser oder Luft) Wärme und transportiert sie an einen Ort, an dem sie genutzt werden kann, wie zum Beispiel für die Beheizung eines Hauses. Sie funktioniert ähnlich wie ein Kühlschrank, nur umgekehrt, indem sie mithilfe eines Kältemittels Wärme aufnimmt und auf ein höheres Temperaturniveau bringt.
Funktion einer Wärmepumpe

Es gibt drei Hauptarten von Wärmepumpen, die sich nach der Quelle der Wärme und dem Transport der Heizwärme unterscheiden:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: Diese Art entzieht der Außenluft Wärme und überträgt sie auf das Heizsystem des Hauses, oft in Form von warmem Wasser für Fußbodenheizung oder Heizkörper.
- Sole-Wasser-Wärmepumpe: Sie nutzt die konstante Temperatur des Erdreichs als Wärmequelle. Dazu werden Rohrleitungen in den Boden verlegt, um die dort gespeicherte Wärme zu extrahieren. Die Übertragung der Wärme ins Heizsystem des Hauses erfolgt ebenfalls über warmes Wasser für Fußbodenheizung oder Heizkörper.
- Luft-Luft-Wärmepumpe: Diese Art von Wärmepumpe nutzt die Außenluft als Wärmequelle, gibt die gewonnene Wärme jedoch direkt an die Innenräume des Gebäudes ab – in der Regel über Luftkanäle oder Heizgeräte. Sie ist besonders beliebt in Gebäuden ohne Heizkörper oder Fußbodenheizung, da sie die Luft direkt erwärmt. Im Sommer kann sie umgekehrt auch als Klimaanlage fungieren.
Eine Wärmepumpe in Stuttgart zur Wärmeversorgung bringt viele Vorteile – bei der Planung entscheiden die Details. Ob Genehmigung, Lärmschutz oder Standort: wer frühzeitig die Vorgaben kennt, spart Zeit und Kosten. Unser Überblick zeigt, worauf Sie achten sollten.
Beim Energieberatungszentrum Stuttgart finden Sie zudem Erklärvideos und Beratungsangebote zur Modernisierung Ihrer Heizungsanlage. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende des Artikels.
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Genehmigung
Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in Stuttgart in der Regel genehmigungsfrei, müssen aber beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Wird die Wärmepumpe im Rahmen von genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen (z.B.: Umfassende Umbau- oder Gebäudesanierung) ausgetauscht, ist die diese bei der Baugenehmigung zu berücksichtigen.
Lärmschutz
Der Lärmschutz ist hier ein zentrales Planungsthema. Für Wärmepumpen gelten die Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), abhängig von der Entfernung zum nächstgelegenen schutzbedürftigen Fenster des Nachbargebäudes.
Wird der zulässige Richtwert um mindestens 6 dB(A) gegenüber den Vorgaben unterschritten, kann die Anlage als schalltechnisch unbedenklich angesehen werden.
Die am Markt erhältlichen Geräte unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Schallemissionen stark. Geräte mit einem maximalen Schallleistungspegel (LWA) um 50 dB(A) stellen derzeit den Stand der Technik dar.
Standort
Optimal sind gut belüftete Außenbereiche mit Abstand zu Fenstern, am besten an der Hauswand oder im Garten, mit möglichst großen Abständen zu Nachbarn. Planen Sie genug Platz für Luftansaugung und -ausstoß ein. Bei Reihenhäusern und einem geringen Abstand zum nächstgelegenen schutzbedürftigen Fenster ist eine schalloptimierte Aufstellung besonders wichtig. In dicht bebauten Gebieten kann zudem der Einsatz begrünter, schallabsorbierender Gitterelemente zur weiteren Lärmminderung sinnvoll sein. Wandabstand und eine vom Mauerwerk entkoppelte Montage reduzieren zudem Vibrationsgeräusche. Bei besonders sensiblen Aufstellorten kann eine Schallschutzhaube die Schallabstrahlung effektiv mindern.
Sole-Wasser-Wärmepumpe
Genehmigung
Für Erdwärmesonden ist in Stuttgart zwingend eine Genehmigung des Amts für Umweltschutz notwendig. Sie umfasst:
- eine wasserrechtliche Erlaubnis,
- sowie die Bohrfreigabe.
Aufgrund der geologischen Bedingungen und des Heilquellenschutzgebiets können zusätzliche Anforderungen gelten. In einigen Bereichen ist die oberflächennahe Geothermie eingeschränkt oder nur unter besonderen Auflagen zulässig. Flachkollektoren (oberflächennahe Erdwärme) gehen in der Regel immer und sind bei geringer Tiefe meist nicht genehmigungspflichtig.
Lärmschutz
Im regulären Betrieb sind Wärmepumpen mit Nutzung der Umweltwärme aus Geothermie sehr leise, da sie keine Außenventilatoren besitzen.
Standort
Erforderlich ist ausreichend Fläche für Sondenbohrungen oder Kollektoren. Wichtige Aspekte:
Abstände (technische Richtwerte):
- 5 m zur Grundstücksgrenze
- mind. 6 m zwischen zwei Erdsonden
- mind. 2 m Abstand zu Gebäuden und Fundamenten
Diese Werte sind technische Empfehlungen (u. a. VDI 4640).
Die tatsächlich erforderlichen Abstände legt jedoch die untere Wasserbehörde Stuttgart standortbezogen fest.
Untergrunduntersuchungen & zulässige Bohrtiefen:
Ob Geothermie auf Ihrem Grundstück möglich ist und wie tief gebohrt werden darf, kann vorab im Online-Kartenportal des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) eingesehen bzw. bei der unteren Wasserbehörde im Amt für Umweltschutz angefragt werden. Geothermie eignet sich besonders für Gebäude, bei denen auf dem Grundstück genügend Platz zur Errichtung einer Sonde vorhanden ist. Sie ist energetisch das effizienteste System und nahezu geräuschlos im Betrieb.
Luft-Luft-Wärmepumpe
Genehmigung
Für Luft-Luft-Wärmepumpen ist in der Regel ebenfalls keine Baugenehmigung erforderlich. Der elektrische Anschluss muss jedoch beim zuständigen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden.
Lärmschutz
Luft-Luft-Anlagen arbeiten mit Ventilatoren, sind jedoch meist leiser als klassische Luft-Wasser-Wärmepumpen. Es gelten die Vorgaben der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) und auch hier empfiehlt es sich, bei der Planung mithilfe eines Online-Schallrechners oder einer Fachfirma eine überschlägige Schallprognose zu erstellen.
Standort
Wichtig ist ein Platz mit freier Luftzufuhr (z. B. an einer Außenwand). Die Ausblasrichtung sollte nicht direkt auf Fenster oder Mauern zeigen, um Reflexionen zu vermeiden. Wandabstand und eine vom Mauerwerk entkoppelte Montage reduzieren Vibrationsgeräusche. Zudem sollte vermieden werden, das Gerät in engen Nischen oder windgeschützten Ecken zu platzieren.
Beratung und Unterstützung in Stuttgart
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Allgemeine Fragen und Beratung bei der Antragsstellung: Abteilung Energie erreichbar unter energiekonzept@stuttgart.de oder 0711-21688088
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Geologische Fragen: Untere Wasserbehörde, erreichbar unter der 0711-21688621
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Schall- und Immissionsschutzrechtliche Fragestellungen: Untere Immissionsschutzbehörde, erreichbar unter oder 0711-21688621
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Beratung zur Modernisierung Ihrer Heizungsanlage: EBZ Energieberatungszentrum Stuttgart e. V.: erreichbar unter info@ebz-stuttgart.de oder 0711-61565550
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Eine Übersicht zu den städtischen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung gibt es hier.
Weitere Anlaufstellen:
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LGRB Baden-Württemberg (Geothermie-Kartenportal):
Vorabinformationen zu Geologie, Schutzgebieten und potenziellen Bohrtiefen -
LUBW Baden-Württemberg
Weitergehende Informationen um das Thema Lärm und Immissionsschutz
BILDRECHTE: XY

