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07. Februar 2024, WOHNEN, ENERGIE, MOBILITÄT

Für ein stabiles Stromnetz: Geräte mit hohem Verbrauch können gedrosselt werden

In immer mehr privaten Haushalten gibt es Wärmepumpen, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge oder Batteriespeicher. Diese Geräte sind sehr leistungsstark. Damit das Stromnetz trotzdem immer stabil bleibt, kann der Netzbetreiber solche Geräte künftig steuern. Anlagenbetreiber zahlen im Gegenzug weniger Netzentgelte.

Wenn alle Elektroautos in einer Straße gleichzeitig geladen werden und alle Wärmepumpen gleichzeitig laufen, kann das theoretisch zu einem lokalen Engpass im Stromnetz führen. Um dem vorzubeugen, hat die Bundesnetzagentur auf Basis des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Regeln festgelegt: Neue Geräte mit einer Leistung von über 4,2 kW müssen seit dem 1. Januar 2024 beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Netzbetreiber kann diese Geräte dann bei Bedarf „dimmen“, also die maximale Leistung begrenzen. Das heißt, dass der Stromverbrauch übergangweise gedrosselt wird.

Gleichzeitig sollen Verbraucher belohnt werden, wenn sie Geräte dann nutzen, wenn das Stromnetz gerade viel Kapazität frei hat. Dadurch wird das Stromnetz gleichmäßiger ausgelastet und stabiler.

Welche Anlagen sind betroffen?

Bei dem Gesetz geht es um „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ mit einer Leistung von über 4,2 kW. Darunter fallen private Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher, wenn sie Strom aus dem Netz beziehen. 
Nicht betroffen sind Nachtspeicherheizungen. Auch normale Haushaltsgeräte sind nicht betroffen: Herd, Waschmaschine, Fernseher oder Kühlschrank werden nicht eingeschränkt. Auch eigenerzeugter Strom, oder Strom aus einem Speicher, kann weiterhin genutzt werden. 

Die Regelung gilt ab Januar 2024 für neu eingebaute Geräte. Bei älteren Geräten ist die Nutzung der neuen Möglichkeiten optional. Für ältere Anlagen, die bereits freiwillig zur Steuerung angemeldet wurden, gibt es Übergangsregeln bis 2028.

Kann der Strom ganz abgestellt werden? Wird mein Auto eventuell nicht geladen?

Nein, es geht nur um eine Reduzierung der Leistung. Die Wallbox wird nicht vollständig abgeschaltet. Selbst bei der größtmöglichen Begrenzung wird Ihr Fahrzeug immer noch schneller geladen als über eine herkömmliche Steckdose. Das reicht bei einer Ladung über Nacht für viele Kilometer Fahrt.

Auch andere Geräte werden selbstverständlich nicht komplett heruntergefahren, sondern nur gedrosselt. Eine Leistung von 4,2 kW ist garantiert.

Was habe ich davon?

Das lokale Stromnetz wird stabiler. Dadurch kann ein Netzanschluss für alle garantiert werden. Bisher hätte der Anschluss Ihrer Wallbox oder Wärmepumpe verzögert werden können, wenn das lokale Netz nicht mehr genug Restkapazität gehabt hätte. Durch die Steuerbarkeit wird diese Begrenzung reduziert. 

Ganz konkret profitieren Sie außerdem von einem reduzierten Netzentgelt. Sie zahlen also weniger Netzentgelt als Belohnung dafür, dass Ihr Gerät steuerbar ist.

Wie sieht diese Vergütung aus?

Es gibt zwei Varianten, zwischen denen Sie wählen können: 

Standard ist die pauschale Entgeltreduzierung (im Netzgebiet der Stuttgart Netze beträgt dieser Rabatt 165,23 Euro brutto pro Jahr). Insbesondere für Wallboxen ist dieses Modell attraktiv. Sie erhalten diesen Bonus über Ihre Stromrechnung erstattet.

Ab April 2025 kommt zusätzlich ein variables Entgelt dazu. Dann können Sie Geld sparen, wenn Sie laden, wenn das Netz wenig ausgelastet ist oder viel Sonnenstrom übrig ist.

Alternativ gibt es eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 Prozent, was 6,81 ct/kWh Ersparnis entspricht. Hier ist ein separater Zähler notwendig. Dieses Modell lohnt sich bei Wärmepumpen oder Vielfahrern.

Wie funktioniert die Anmeldung und wie wird das technisch umgesetzt?

Neue Anlagen müssen durch einen eingetragenen Installationsbetrieb bei der Stuttgart Netze angemeldet werden. Bitte gehen Sie hierfür auf Ihren Elektrofachbetrieb zu.

Ab 2025 darf Ihr Netzbetreiber verbrauchsintensive Geräte dann bei Bedarf steuern. Das geschieht über eine Steuerbox, die mit einer modernen Messeinrichtung und einem SmartMeter-Gateway (= intelligentes Messsystem) verbunden wird. Die Steuerbox gibt die Signale zur Leistungsreduzierung entweder direkt an das betreffende Gerät weiter, oder an ein kundenseitiges Energie-Management-System.

Welche technischen Möglichkeiten bei Ihnen in Frage kommen, kann ein qualifizierter Elektroinstallationsbetrieb klären. Die Kosten für diese Installation tragen Sie. 

Für den Betrieb der Steuerbox fallen außerdem 30 Euro pro Jahr an, für den Betrieb eines intelligenten Messsystems  50 Euro. Diese Mehrkosten werden durch die zusätzliche Vergütung wieder ausgeglichen. Unterm Strich sparen Sie also.

Wie oft wird es zur Begrenzung der Leistung kommen?

Es ist absehbar, dass eine Begrenzung der Leistung nur in Ausnahmefällen und nicht über längere Zeit vorkommen wird. Am ehesten wird eine Drosselung in den verbrauchsintensiven Abendstunden notwendig sein.

Das Netz wird aktuell in hohem Tempo ausgebaut. Gleichzeitig sollen zum Beispiel Wallboxen so ins Netz integriert werden, dass aus dem Fahrzeug heraus auch wieder Strom ins Netz zurückfließen kann. Technisch ist das bereits möglich. Die Nutzung der großen Autoakkus hat viel Potential, um erneuerbare Energien sinnvoll zu speichern. 

Weitere Informationen

Die Stuttgart Netze haben weiterführende Informationen für Stuttgart zusammengefasst:
https://www.stuttgart-netze.de/netz-nutzen/themen/steuerbare-verbrauchseinrichtungen/

 


BILDNACHWEIS: TOTOJANG | GETTY IMAGES VIA CANVA

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