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31. Juli 2025, ENERGIE & WOHNEN

Solarspitzengesetz: Neue Chancen für PV und Speicher

Das seit Februar geltende Solarspitzengesetz bringt Änderungen für den Betrieb von neuen PV-Anlagen mit sich. An besonders sonnigen Tagen wird bei neu installierten Anlagen der eingespeiste Strom nicht mehr vergütet, um den Eigenverbrauch attraktiver zu machen. Das Solarspitzengesetz hilft dabei, Solarenergie sinnvoll zu nutzen und das Netz fit für die Zukunft zu machen. Für Bestandsanlagen bleibt alles beim Alten. Erfahren Sie hier, wie Sie von den Änderungen profitieren

Am 25. Februar 2025 trat das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ in Kraft. Zum Glück gibt es auch einen Kurztitel: Solarspitzengesetz. Dessen Ziel ist es, Netzüberlastungen zu verhindern, die durch saisonal und tageszeitlich stark schwankende Solarstrom-Erzeugung entstehen.

Warum ist das Gesetz so wichtig?

Deutschland baut Photovoltaik rasant aus. 2024 wurden rund 16,2 Gigawatt-Peak (GWp) neu installiert, etwa zwei Drittel davon auf oder an privaten Gebäuden. Deutschlandweit beträgt die installierte Leistung inzwischen mehr als 100 Gigawatt. Bis 2040 soll sie auf 400 Gigawatt wachsen.

Der PV-Ausbau hat allerdings zu folgender Herausforderung geführt: An sonnigen Tagen wird mittlerweile mehr Strom produziert als nachgefragt wird. Der daraus entstehende Stromüberschuss führt an der Strombörse zu sogenannten negativen Strompreisen – und im schlimmsten Fall zu Netzüberlastungen. Das Solarspitzengesetz soll genau das verhindern, ohne den PV-Ausbau zu bremsen. Dabei setzt die Regierung vor allem auf zwei Ziele:

  1. Eigenverbrauch statt Einspeisung
  2. Einsatz von steuerbaren Komponenten wie Speicher und Smart Meter

Welche konkreten Maßnahmen werden dafür umgesetzt?

Um die zwei definierten Ziele der Regierung zu erreichen, wurden folgende Maßnahmen durch das Gesetz festgelegt: Bisher bekamen Betreiberinnen und Betreiber von PV-Anlagen eine feste Einspeisevergütung, selbst bei einem Überangebot. Es gab also einen Anreiz, Strom einzuspeisen, selbst wenn er nicht gebraucht wurde. Das ändert sich nun. Seit dem 25. Februar 2025 gelten für neue PV-Anlagen folgende Regelungen:

  • Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Es gibt keine Einspeisevergütung mehr, wenn am Markt negative Preise herrschen. Das gilt für Anlagen mit mindestens 2 kWp sowie für alle Anlagen ohne intelligenten Stromzähler (Smart Meter)

  • Erstattung später möglich: Eigentümerinnen und Eigentümer müssen aber nicht auf das Geld verzichten. Die weggefallenen Beträge werden nachträglich erstattet – nach Ablauf des 20-jährigen Förder-Zeitraums für die Einspeisevergütung.

  • Einspeisebegrenzung bei 60 Prozent: PV-Anlagen ohne Smart Meter dürfen zunächst nur 60 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Ist die erforderliche Steuerungstechnik installiert, entfällt die Einspeisebegrenzung wieder.

  • Direktvermarktung möglich: Speicher können nun mit Graustrom* geladen und der Strom später ins Netz eingespeist werden. Dafür gibt es eine pauschale Förderung.

  • Regelung für Bestandsanlagen: Wichtig zu wissen ist, dass nur neue PV-Anlagen vom Solarspitzengesetz betroffen sind. Für Bestandsanlagen bleibt alles beim Alten. Betreibende einer bestehenden Photovoltaikanlage haben aber die Möglichkeit, diese entsprechend umzurüsten und zum neuen System zu wechseln. Dafür erhalten sie eine Vergütungserhöhung von 0,6 Ct/kWh.

Schritte zu einer smarten Energiewende

Laut Gesetz soll die installierte PV-Leistung in Deutschland bis 2030 auf 215 Gigawatt und bis 2040 auf 400 Gigawatt steigen. Damit das funktioniert, müssen die Marktbedingungen angepasst und das Energiesystem intelligenter werden: Eine smarte Netzsteuerung und hohe Digitalisierung helfen dabei, dass PV-Ausbau und Netzstabilität Hand in Hand gehen.

Gleichzeitig muss aber auch der Eigenverbrauch von PV-Strom steigen. Betreibende sollen ihren Strom möglichst selbst nutzen – etwa mithilfe von Batteriespeichern, Wärmepumpen oder E-Autos. Auch Smart Meter helfen dabei, indem sie die Nutzung von dynamischen Stromtarifen ermöglichen. Außerdem lässt sich damit der PV-Ertrag besser und schneller ermitteln und optimieren.

Hohes Potenzial von Smart Metern

Smart Meter, also intelligente Stromzähler, erfassen den Energieverbrauch präzise und übermitteln die Daten digital. Sie sind ein entscheidender Baustein für ein intelligentes Netzmanagement und haben großes Potenzial: Die erfassten Daten können helfen, Energie zu sparen – und damit langfristig Stromkosten zu senken. Bisher betrifft die Einbau-Pflicht Haushalte mit

  • einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
  • einer PV-Anlage mit mehr als 7 kWp,
  • einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Ladestation für ein E-Auto.

Betreibende von kleineren PV-Anlagen können freiwillig auf Smart Meter umsteigen. In Deutschland geht der Einbau von Smart Metern bislang allerdings schleppend voran. Bei weiten Teilen der Bevölkerung bestehen Skepsis und Unsicherheit gegenüber den intelligenten Messgeräten. Die sind jedoch unbegründet. Denn Smart Meter unterliegen in Deutschland so hohen Datenschutzansprüchen wie sonst kaum irgendwo.

Zuständig für die Zulassung von Smart Metern ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es hat den Herstellern strenge Vorgaben gemacht und die Geräte sehr genau geprüft. Entsprechend hoch sind die Sicherheitsstandards in Deutschland. Welche Smart-Meter-Daten zu welchem Zweck wohin fließen, ist laut Bundesnetzagentur (BNetzA) zudem gesetzlich festgelegt.

Mehr Informationen 

Mehr zum Solarspitzengesetz und ein FAQ zu den Veränderungen finden Sie unter:
www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/photovoltaik/solarspitzengesetz/

Informationen zu Smart Metern finden Sie auf der Seite von Stuttgart Netze:
https://www.stuttgart-netze.de/zaehler/themen/stromzaehler/#smart-meter

 

 

* Als Graustrom bezeichnet man Strom, dessen Erzeugung keinen bestimmten Arten der Energiegewinnung zugeordnet werden kann.

Bildcredit: Thomas Wagner | Landeshauptstadt Stuttgart

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