Reparieren statt wegwerfen
Wir zeigen Dir wo!
Dein Handy-Display ist gesprungen? Die elektrische Zahnbürste kaputt? Das Fahrrad defekt? Dann heißt es oft: Ab in den Müll! Im Jahr 2023 sammelte die Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) rund 2.000 Tonnen Elektroschrott in der Stadt ein. Laut Statistischem Bundesamt fielen 2021 EU-weit sogar 4,9 Millionen Tonnen Elektroschrott an.
Das im April 2024 von der EU beschlossene Recht auf Reparatur macht das Reparieren von Alltagsgegenständen künftig einfacher. Das schont Ressourcen und unser Klima. Eine Wirkabschätzung des Fraunhofer-Instituts zeigt, dass pro Reparatur durchschnittlich etwa 98 Kilogramm CO2-Äquivalente eingespart werden können.
In Stuttgart gibt es jede Menge Repair-Cafés, Reparaturstätten und Läden, in denen Ihr Euer Smartphone, Euer Fahrrad oder Eure Küchenkleingeräte reparieren lassen könnt. Zoome einfach in die Karte hinein und finde für jedes Produkt den passenden Ort!
Du reparierst in Deinem Laden Geräte oder andere Dinge? Du kennst einen Ort für Reparaturen, den Du in die Karte eintragen möchtest?
Wir zeigen Dir, wie das ganz einfach geht.
Klicke in der Projektliste am linken Bildrand auf den Menüpunkt „Eintrag hinzufügen“.
Fülle die Felder des Formulars vollständig aus. Vergiss nicht, den Namen Deiner Reparaturstätte / Deines Geschäfts anzugeben und eine kurze Beschreibung – damit alle wissen, was genau repariert werden kann. Wichtig: Bitte trage unter „Suchworte, die zu diesem Eintrag führen“ mindestens die Suchbegriffe #stuttgartrepariert und #jetztklimachen ein. Am besten findet man deine Reparaturstätte, wenn Du so viele Begriffe wie möglich angibst (zum Beispiel reparieren, fahrrad, smartphone etc.)
Wenn Du alle Angaben gemacht hast, klicke einfach auf die Schaltfläche „speichern“ – nach der Freigabe durch unsere Administratorinnen und Administratoren erscheint Dein Eintrag dann schon bald in der Stuttgarter Reparaturkarte. Wenn nötig, kannst Du Deinen Eintrag jederzeit nachträglich editieren.
Herzlichen Dank für Deinen Beitrag!
Das Recht auf Reparatur
Mit dem neuen Recht auf Reparatur, das die EU im April 2024 verabschiedet hat, werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gestärkt, etwa:
- Hersteller müssen Produkte rechtzeitig und kostengünstig reparieren und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren.
- Während der Reparaturzeit können sich Verbraucherinnen und Verbraucher ein Ersatzgerät ausleihen.
- Es sollen Reparaturanreize durch Gutscheine und Fördergelder geschaffen werden.
Hilfreiche Informationen
Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten (voraussichtlich ab Dezember 2024)
Mehr Informationen zur EU-Richtlinie gibt es beim RecyclingPortal
Informationen der Verbraucherzentrale zum Recht auf Reparatur gibt es hier
Der gemeinnützige Verein Runder Tisch Reparatur e.V. setzt sich mit seinen Partnern für eine Stärkung der Reparatur ein.
Mehr zur Wirkabschätzung des Fraunhofer-Instituts gibt es in diesem PDF-Dokument
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