
17. März 2025, Mobilität
Parken in Stuttgart: Was gibt es 2025 Neues?
In welchen Stadtgebieten gilt neuerdings die Anwohner-Parkregelung? Wie funktioniert Handyparken? Dürfen Carsharing-Fahrzeuge kostenlos geparkt werden? Und wo können E-Scooter verkehrssicher abgestellt werden? Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Neuerungen es dieses Jahr beim Parken in Stuttgart gibt.
Parken für Carsharing-Fahrzeuge bleibt kostenlos – neuerdings auch für Mopeds
Seit 2023 dürfen im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum kostenlos parken – das gilt auch mindestens für die kommenden zwei Jahre. Der Gemeinderat hat die Parkgebührenbefreiung bis Dezember 2026 verlängert und sogar erweitert: Auch Kleinkrafträder dürfen nun kostenlos abgestellt werden. Das betrifft in Stuttgart die E-Mopeds der Marke stella.
Carsharing ist in Stuttgart beliebter denn je: In nur zwei Jahren hat sich die Flotte von cirka 750 auf 1.830 Autos mehr als verdoppelt. Für viele Menschen ist das offensichtlich genau das richtige Angebot: flexibel und ohne die hohen Fixkosten beim eigenen Auto.
Sechs Unternehmen bieten aktuell Carsharing in Stuttgart an. Stadtmobil, Flinkster, deer e-carsharing und das Autohaus Krautter nutzen dabei feste Stationen. Zwei Anbieter - MILES Mobility und Free2move/SHARE NOW – sind sogenannte Free-Floating-Anbieter. Das heißt, nach der Nutzung können die Fahrzeuge an einem beliebigen freien Parkplatz im Straßenraum im Nutzungsgebiet abgestellt werden. Auch die E-Mopeds von stella haben keine festen Stellplätze. Von der Parkgebührenbefreiung profitieren aber alle Nutzer.
Das kostenlose Parken gilt dabei am Straßenrand, in Parkbuchten und auch in Quartieren, in denen man sonst einen Bewohnerparkausweis benötigt. Halte- und Parkverbote müssen natürlich trotzdem beachtet werden, genauso wie die Höchstparkdauer.
Sie wollen mehr über Carsharing wissen? Die Stadt Stuttgart hat hier alle Informationen zusammengefasst: www.stuttgart.de/carsharing
Handyparken jetzt auch in Stuttgart
Das Parken in Stuttgart wird smarter: Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum können ab sofort auch per Mobiltelefon bezahlt werden. Dafür kooperiert die Landeshauptstadt mit smartparking, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. Dort stehen mehrere Apps zur digitalen Bezahlung der Parkgebühren zur Verfügung: EasyPark, mobilet, Yellowbrick/flowbird, Paybyphone, Parkster und PARCO. Aus diesem Angebot können die Autofahrerinnen und Autofahrer die Park‐App auswählen, die ihnen hinsichtlich Funktionalität und Preismodell zusagt.
Wer das Handyparken nutzt, startet den Parkvorgang per App. Die Parkzeit kann ganz nach Bedarf gestoppt oder verlängert werden. So entfallen Überzahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die städtische Parkgebühr.
Kontrolliert werden die digitalen genauso wie alle anderen Tickets von der städtischen Verkehrsüberwachung. Ob ein Fahrzeug einen digitalen Parkschein hat, erkennen die Mitarbeitenden am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen.
Auf den Parkautomaten wurden Aufkleber angebracht, auf denen das Handy-Parken erklärt ist. Wichtig: An einigen Parkautomaten wurden die echten QR-Codes mit betrügerischen überklebt. Die Stadt Stuttgart empfiehlt daher aus Sicherheitsgründen, die Apps nicht über den abgebildeten QR‐Code zu starten, sondern immer direkt über die jeweiligen Park-Apps. Diese sind zuvor herunterzuladen, zum Beispiel über den App‐Store. Alle Informationen können hier nachgelesen werden: www.stuttgart.de/parken
Parkraummanagement in den Stadtbezirken Ost, Bad Cannstatt und Vaihingen wird erweitert
Parkraum ist in Stuttgart knapp. Damit Bewohnerinnen und Bewohner leichter einen Parkplatz finden, wurde 2011 in ersten ausgewählten Gebieten ein Parkraummanagement eingeführt. Das Konzept wurde seitdem nach und nach auf weitere Bereiche mit hohem Parkdruck erweitert. Grundsätzlich darf jeder in diesen Gebieten parken. Allerdings ist die Nutzung für Bewohnerinnen und Bewohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises gebührenfrei. Gewerbetreibende können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Alle anderen – also zum Beispiel Besucherinnen und Besucher oder Kundschaft – müssen ein Ticket am Parkautomaten lösen.
Ab 1. Mai gilt das Bewohnerparken in weiteren Teilen der Stadtbezirke Ost, Bad Cannstatt und Vaihingen. Eine Übersichtskarte mit allen Stadtgebieten mit Parkraummanagement findet sich im Internet: www.stuttgart.de/parkraummanagement
Aktuell werden in den neuen Gebieten noch Parkautomaten aufgestellt. Auf diesen steht genau beschrieben, zu welchen Uhrzeiten Besucher ein Ticket lösen müssen. In Bereichen mit vielen Geschäften gibt es Kurzzeitparkplätze, die für alle kostenpflichtig sind.
Seit 1. Februar können Bewohnerparkausweise sowie Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet online beantragt werden. Alternativ können die Anträge auch persönlich bei einem Bürgerbüro der Innenstadtbezirke (Mitte, Nord, Ost, Süd und West), Bad Cannstatt, Degerloch, Untertürkheim, Vaihingen oder Zuffenhausen gestellt werden. Aktuell kostet der Bewohnerparkausweis für ein Jahr 30,70 Euro.
E-Scooter: Zuschlag für vier Anbieter und feste Abstellzonen
Seit 2019 gibt es in Stuttgart auch E-Scooter zum Ausleihen. Diese sind ein weiteres Angebot, um in der Stadt unkompliziert und nachhaltig unterwegs zu sein. Vier Anbieter haben für die Jahre 2025 und 2026 einen Zuschlag bekommen: Lime, Bolt, Tier/Dott und Voi.
In sehr belebten Gebieten, zum Beispiel in der Innenstadt, gibt es inzwischen feste Abstellflächen für die E-Scooter. Fast 30 solcher Abstellzonen sind es aktuell, weitere sollen dazukommen. So wird vermieden, dass die geparkten E-Scooter anderen im Weg stehen. Genauso gibt es Zonen, in denen ein Leih-Ende und damit das Abstellen der E-Scooter nicht erlaubt und technisch auch nicht möglich ist. Ein eigens eingerichtetes Team bei der Stadt Stuttgart kümmert sich darum und setzt Verbesserungen zusammen mit den Anbietern um.
Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es hier: www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/elektromobilitaet/e-scooter/
BILDNACHWEIS: THOMAS WAGNER