Energie_2024_Stockfoto_Canva_c_Userba

sprechblase-info-gelb

23. Januar 2024, Fokusthema "Wohnen und energie"

Das ändert sich 2024 bei Gebäude, Energie und Förderungen

Neues Jahr, neue Gesetze. Zum Januar sind wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft getreten: allen voran das novellierte Gebäudeenergiegesetz – und mit ihm die neuen BEG-Förderungen. Strom und Wärme werden zudem teurer, dafür soll der Betrieb von Balkon-Solaranlagen bald einfacher werden. Hier sind die wichtigsten Anpassungen.

Gebäudeenergiegesetz 2024 in Kraft getreten

Kaum ein Gesetz wurde in den vergangenen Monaten so sehr diskutiert wie das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nach mehreren Anläufen wurde es schließlich im September verabschiedet. Das sind die wichtigsten Beschlüsse:

  • Beim Einbau einer neuen Heizung soll ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien möglichst erreicht werden. Neben einer Wärmepumpe kommt hierfür auch die Nutzung einer Holzheizung, einer Hybridheizung oder einer Stromdirektheizung infrage.
  • Für Neubauten gilt diese Regelung ab 2024, für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen. Konkret gilt die Regel ab dem Zeitpunkt, an dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
  • Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen bis spätestens Mitte 2026 mitteilen, ob und wo Wärmenetze geplant sind. Kleinere Städte und Landkreise haben bis Mitte 2028 Zeit.
  • Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen grundsätzlich nur noch bis Ende 2044 betrieben werden. Anlagen müssen spätestens bis dahin ausgetauscht werden.
  • Ein aktuelles Verbot von Öl- und Gasheizungen im engeren Sinne gibt es nicht. Lediglich in Neubaugebieten ist der Einbau einer Gas- oder Ölheizung ab 2024 nicht mehr erlaubt. 

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Der Wechsel von einer alten Heizung zu einem klimafreundlichen Wärmeerzeuger steht und fällt oft mit der Förderung. Rechtzeitig zum Jahreswechsel trat nun auch die aktualisierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind hier zu haben. Die Förderung sieht wie folgt aus:

  • Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent für alle förderfähigen Heizsysteme (für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-Wärmepumpen gibt es sogar 35 Prozent Zuschuss).
  • Daneben ist ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhältlich für den vorzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen Heizung bis Ende 2028 (danach reduziert sich der Bonus alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte).
  • Zudem gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro.
  • Hauseigentümer*innen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro können außerdem ein ergänzendes, zinsvergünstigtes Kreditangebot für den Heizungstausch in Anspruch nehmen.

Voraussetzung für die Bonus-Förderungen ist jeweils, dass das Gebäude selbst genutzt wird. Die Beantragung der Fördermittel über die KfW ist erst ab Ende Februar möglich (für Wohnungseigentümer*innen ab April). Die Maßnahmen können jedoch bereits jetzt beauftragt und umgesetzt werden. Die Förderung wird dann rückwirkend gezahlt.

Eigentümer*innen sollten zudem auch Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden prüfen. Häufig kann die Bundesförderung mit regionalen Fördermitteln kombiniert werden. Mit dem FördermittelCheck finden Sie passende Programme für Ihr Vorhaben.

Höherer CO₂-Preis auf fossile Energieträger

Das Heizen mit Öl und Gas wird 2024 teurer. Grund dafür ist vor allem der gestiegene CO₂-Preis. Dieser wurde stärker erhöht als zunächst geplant. Im Dezember einigte sich die Ampel-Koalition darauf, dass die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe von 30 auf 45 Euro pro Tonne erhöht wird. 2025 soll sie dann bei 55 Euro pro Tonne liegen.

In einem Einfamilienhaus mit Gasheizung bedeutet das Zusatzkosten in Höhe von rund 177 Euro (bei 3,94 Tonnen CO₂-Emissionen). Bei ölbeheizten Gebäuden liegen die Mehrkosten bei etwa 233 Euro für ein Einfamilienhaus (5,18 Tonnen CO₂).

(Alle Angaben beziehen sich auf Durchschnittswerte aus dem aktuellen Heizspiegel 2023.)

Preisbremsen entfallen, Umsatzsteuer und Netzentgelte steigen

Um die Auswirkungen der Energiekrise zu begrenzen, hatte die Bundesregierung die Kosten für Gas, Strom und Fernwärme bis Ende 2023 gedeckelt. Diese Preisbremsen entfallen ab sofort. Zugleich steigt die Umsatzsteuer auf Gas und Wärme ab März 2024 wieder auf 19 Prozent. Und auch die Netzentgelte der Netzbetreiber wurden erhöht. Vor allem Strom kann somit wieder deutlich teurer werden. 

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2024

Auch beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stehen Änderungen an. Mit dem Solarpaket 1 soll unter anderem der Betrieb von Balkon-Solaranlagen deutlich attraktiver werden. Das Gesetz sollte im Januar 2024 in Kraft treten – die Verabschiedung verzögert sich allerdings noch.

Darin festgehalten sind folgende Anpassungen für Balkonkraftwerke (Balkon-Solaranlagen):

  • Eine Registrierung ist nur noch im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur nötig.
  • Die älteren Ferraris-Zähler (analoge Stromzähler) dürfen sich übergangsweise rückwärts drehen.
  • Anlagen können an herkömmliche Steckdosen angeschlossen werden.
  • Der Betrieb von bis zu 800 Watt Solarstromleistung wird möglich.
  • Solarstrom vom Dach soll in Mehrfamilienhäusern direkt an die Mietparteien weitergegeben werden können.
Bildnachweis: Userba011d64_201 / Canva

Weitere Artikel

Zum Magazin

#jetztklimachen

Du willst Deine Idee fürs Klima teilen und andere motivieren, auch etwas für den Klimaschutz zu tun? Dann mach mit bei unserer Klimaschutz-Challenge! Hier findest Du alle Infos, die Du dafür brauchst.

Jetzt mitmachen