Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter jetztklimachen.stuttgart.de veröffentlichte Webpräsenz der Landeshauptstadt Stuttgart.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zu den Inhalten und der Navigationsstruktur sowie die Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache und in Gebärdensprache werden nachgereicht.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website jetztklimachen.stuttgart.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der unter 2. genannten Punkte teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Videos größtenteils noch ohne Untertitel
- Formulare können teilweise noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- PDF-Dateien
- Interaktive Karten
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.02.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.02.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Stabsstelle Klimaschutz
Hirschstraße 26
70173 Stuttgart
E-Mail: klimaschutz@stuttgart.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Feedback und Kontaktangaben in dieser Erklärung.
Falls das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 279-3366
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.