FAQs – Frequently Asked Questions
Diese Fragensammlung ist eine Hilfestellung für den Anstragstellenden, die laufend aktualisiert wird. Rechtlich bindend ist nur die Förderrichtlinie des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds.
Voraussetzungen
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Dürfen Projekte bereits begonnen haben?
Wenn das Projekt bereits begonnen hat, muss insbesondere klargestellt werden, was der Zusatznutzen der Förderung ist und warum das sonst nicht umgesetzt werden würde. Förderfähig sind nur Kosten, die nach Bewilligung des Zuschusses entstehen (Ausnahmen auf Antrag).
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Ich habe ein innovatives Klima-Projekt schon in einer kleinen Stadt umgesetzt. Kann ich trotzdem Geld für die Umsetzung in Stuttgart über den Klima-Innovationsfonds beantragen?
Ja. Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds fördert auch die Skalierung von Pilotprojekten in eine Großstadt.
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Wir entwickeln unser Produkt in Stuttgart, eingesetzt wird es aber außerhalb Stuttgarts. Können wir dennoch gefördert werden?
Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds ist eine kommunale Initiative und speist sich aus Haushaltsgeldern der Stadt Stuttgart. Förderfähig sind daher nur Projekte, die auch in Stuttgart umgesetzt werden und einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung in Stuttgart leisten. Projekte –auch von Stuttgarter Firmen- die nicht in Stuttgart umgesetzt werden, können leider nicht gefördert werden.
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Wir entwickeln eine App/ ein webbasiertes Produkt, das in Stuttgart, aber natürlich auch überall anders abgerufen werden kann. Ist das förderfähig?
Wir empfehlen einen klaren Stuttgart-Bezug herzustellen. Das kann beispielsweise durch einen zusätzlichen Projektpartner sein, der mit Hilfe der entwickelten App lokale Projekte zum Klimaschutz oder Klimafolgenanpassung in Stuttgart umsetzt oder eine Weiterentwicklung welche in Stuttgart pilotiert werden soll. Reine Web-Anwendungen ohne Stuttgart-Bezug werden es in der Auswahl schwer haben.
Außerdem empfehlen wir den Schwerpunkt der ergebnisbasierten Ziele vor allem bei der Nutzung der App anzusetzen. So kann die Befürchtung ausgeräumt werden, dass eine App zwar entwickelt, aber am Ende gar nicht genutzt wird.
Antragstellung und Auswahlkriterien
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Welchen Umfang soll die Beschreibung der Arbeitspakete im Antrag einnehmen?
Für die Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete ist ein Zeichenlimit von 1.500 Zeichen vorgegeben. Für die Anzahl der einzelnen Arbeitspakete gibt es keine Vorgabe.
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Ist es zwingend erforderlich die maximale Anzahl an Zeichen einzuhalten?
Die Vorgaben hinsichtlich der Maximallänge sind einzuhalten. Wenn ihr Textbausteine in das Formular kopiert, achtet bitte unbedingt darauf, dass nicht mehr Zeichen kopiert werden als angegeben.
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Kann man sich erneut/mehrfach für eine Förderung bewerben?
Ja, das ist möglich.
Wenn ihr euch in derselben Förderrunde mit mehreren Projektanträgen bewerbt muss klar gekennzeichnet sein, ob auch alle eingereichten Anträge gleichzeitig durchgeführt werden können oder ob nur eins bewilligt werden soll. In letzterem Fall bitte eine Priorisierung vornehmen.
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Wie soll ich den Business Case meines Projekts darstellen?Im Bewertungspunkt „Business Case“ soll dargestellt werden, wie das Projekt innerhalb des Projektzeitraums und -finanzplans realisiert werden kann und wie das Projekt nach Ende der Förderung weitergeführt werden kann (falls geplant).
Der Business Case soll im Antrag rein verbal dargestellt werden und kann – wenn nötig – durch eine Kalkulation in der Anlage untermauert werden. Die Angaben im Antrag müssen aber für sich schlüssig und verständlich sein. -
Soll die Klimawirkung des Projektantrags nachweislich, also quantitativ, belegt werden oder reicht eine kausale Argumentation aus?
Die Klimawirkung muss qualitativ dargestellt und quantitativ eingeordnet werden. Das heißt, es muss dargestellt werden, wie das Projekt Emissionen mindert und/oder einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung leistet und in welcher Größenordnung dieser Effekt ist. Berechnungen der Klimawirkung sind zur Untermauerung möglich, aber nicht notwendig.
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Was bedeutet „innovativ“?
Projekte müssen einen neuartigen Ansatz verfolgen bzw. im Fall von technischen Innovationen den Stand der Technik übertreffen. Es ist auch möglich, Ideen, die bereits an einem anderen Ort umgesetzt wurden, in Stuttgart im größeren Rahmen zu skalieren und dafür Unterstützung des Klima‐Innovationsfonds zu beantragen. Es werden also explizit auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, naturbasierte oder soziale Innovationen gefördert. Die Übersicht der geförderten Projekte vermittelt eine gute Vorstellung von der Erwartung an die „Innovation“.
Die Anforderungen an den Innovationsgrad steigt mit der Höhe der Förderung an. Vor allem in Linie II sollten daher die innovativen Aspekte sorgfältig herausgearbeitet werden.
Die abschließende Förderentscheidung trifft der Innovationsrat unter Abwägung aller Gesichtspunkte des vorgeschlagenen Projekts.
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Was sind die Bedarfe und Prioritäten der Stadt Stuttgart?
Im Klimaschutz und der Klimaanpassung wird jede gute Idee gebraucht! Die Stadt Stuttgart hat das Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden und sich gut für die Risiken des Klimawandels aufzustellen. Hierfür wurden konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen im Klimafahrplan 2035 definiert, welche hier zu finden sind. Zusätzlich hat die Stadt 2024 das Klima-Anpassungskonzept beschlossen, um sich gezielt auf die Auswirkungen des Klimawandels vorzubereiten. Idealerweise trägt euer Projekt zu den jeweiligen Konzepten und Plänen der Stadt bei.
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Was hat es mit themenspezifischen Aufrufen auf sich?
Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds ist offen für Kooperationen mit verschiedenen Akteuren die sich im Klimabereich engagieren. Hieraus können auch themenspezifische Aufrufe entstehen. Im Rahmen einer Kooperation mit der Umweltschutzorganisation „The Nature Conservancy“ wurde z.B. in den Jahren 2022-2024 eine spezielle Themenlinie „Efeu“ für naturbasierte Lösungen zur Klimafolgenanpassung ausgeschrieben. In Zukunft sollen im Rahmen der „Stuttgart Challenge“ auch gemeinsam mit verschiedenen Ämtern der Stadt Stuttgart innovative Lösungen für aktuelle städtische Herausforderungen ausgeschrieben werden.
No Gos und Kritikpunkte bei der Antragstellung
Die meisten Projekte, die wir nicht fördern können, scheiden nicht aus formalen Gründen aus. Sie bestehen meist nicht im Wettbewerb mit anderen. Daher werden wir oft gefragt, was die Gründe hierfür sind.
Gründe können allgemeiner Natur sein oder sich aus dem speziellen Design des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds ergeben.
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Was sind allgemeine "No-Gos“ bei einem Antrag?
Gründe für das Scheitern von Projektanträgen sind unter anderem:
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Das Vorhaben ist zu schwammig formuliert. Ziele, Aktivitäten und Wirkung des Projektes sind nicht verständlich.
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Das Kosten-Nutzen Verhältnis stimmt nicht (z.B. hohe Projektkosten bei vergleichbar geringem Klima-Impact und unklarem/geringem Skalierungspotentials).
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Das Projekt ist zu konzeptionell und beinhaltet zu wenig Umsetzungsaspekte: „Es wird nur Papier produziert“ (übrigens ist das der häufigste Grund für Ablehnungen von Projekten von Hochschulen, Universitäten und Forschungsinstituten)
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Relevante Akteure sind nicht involviert.
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Das Projekt konnte keinen ausreichenden Stuttgart-Bezug aufweisen. Es wird kein lokaler Impact erzeugt.
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Was sind typische Kritikpunkte bei Bewerbungen für die Förderlinien I & II?
Gründe für das Scheitern von Projektanträgen sind unter anderem:
Skalierung & Impact
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Das Projekt ist zu stark auf einen speziellen Fall ausgerichtet und es wird nicht ausreichend Skalierungspotential gesehen.
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Es liegt keine Strategie zur Replikation und Verstetigung vor. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Ergebnisse des Projektes nach Projektende weiterbestehen, gepflegt und genutzt werden.
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Die Wirkung des Projekts erscheint nicht relevant genug.
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Hohe Personalkosten bei geringen Investitions- und Sachkosten (als ein Indikator für geringe Wirkung)
Weiteres
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Der Business Case des Projektes ist nicht klar (wer ist die Zielgruppe, welcher Mehrwert wird geschaffen, wie finanziert sich das Projekt und wie wird es betrieben...)
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Der Business Case ist zu klar: es scheint, dass keine Förderung benötigt wird.
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Es ist kein Projektcharakter zu erkennen (etwa bei einer reinen Beantragung der Deckung laufender Kosten, Fortführung bestehender Personalstellen, eine reine Bezuschussung bestehender Produkte/Dienstleistungen, o.ä.)
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Das Projekt besteht vor allem aus der Entwicklung einer digitalen oder analogen Anwendung ohne, dass die Nutzung der Anwendung Teil des Projekts ist (und mit zahlungsrelevanten Zielen hinterlegt ist).
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Was können Kritikpunkte für eine Bewerbung für die jetztklimachen!-Förderung sein?
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Das Projekt erreicht keine relevante Zielgruppe (Größe oder Art der Zielgruppe)
- Keine passgenaue Antwort auf ein Problem (z.B. falsche Zielgruppe, falsche Methode)
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Antragstellende und Projektpartner
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Können auch Privatpersonen Anträge stellen?
Das ist leider nicht möglich.
Die Linien I) und II) im Stuttgarter Klima-Innovationsfonds richten sich vorrangig an Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen (ebenso antragsberechtigt: Kaufleute, Zweckverbände, sonstige Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Ämter und Einrichtungen der Stadt Stuttgart).
Die jetztklimachen!-Förderung wirkt in der Zivilgesellschaft und richtet sich vor allem an Stuttgarter Vereine und andere Organisationen der Zivilgesellschaft.
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Wir sind als Bürgerinitiative nicht rechtlich organisiert. Kann das ein Problem werden?
Alle geförderten Projekte müssen eine Rechtsform haben (z. B. eingetragener Verein), da sonst kein Zuschuss ausgezahlt werden kann. Bei Antragstellung kann sich die Organisation auch noch in Gründung befinden.
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Was ist ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“? Sind Unternehmen, die Beschäftige in Kurzarbeit haben automatisch „in Schwierigkeiten“?
Ein Unternehmen gilt im beihilferechtlichen Sinn als „Unternehmen in Schwierigkeiten“, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht ohne staatliches Eingreifen bzw. ohne staatliche Unterstützung so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird. Wann das der Fall ist, hat bspw. die KfW Bank ein Merktblatt zusammengestellt.
Wenn ein Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat, befindet es sich nicht automatisch „in Schwierigkeiten“, sofern die o. g. Bedingungen dafür nicht erfüllt sind.
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Muss ich einen Projektpartner haben?
Partner sind grundsätzlich nicht erforderlich. Der Antragstellende muss darlegen, dass das vorgeschlagene Projekt durchgeführt werden kann (hinsichtlich personeller und finanzieller Kapazität) und ggf. vergleichbare Projekte schon durchgeführt wurden. Sollte das alleine nicht sichergestellt sein, empfehlen wir einen Projektpartner hinzuzuziehen.
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Ist es von Vorteil, sich mit Projektpartnern zu bewerben oder spielt das bei der Auswahl keine Rolle?
Sofern der Antragstellende darlegen kann, dass das Projekt mit vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten umgesetzt werden kann, spielt es keine Rolle, ob weitere Projektpartner (Mitantragstellende) dabei sind.
Weitere Akteure können auch über Absichtserklärungen (Letter of Intent) oder Unterstützungsschreiben involviert werden, um generelles Interesse und Support zu signalisieren. Je nach Projektkontext kann es sinnvoll sein, auf diese Weise zu zeigen, dass man mit Organisationen oder Akteuren im Gespräch ist, deren Einbindung für den Projekterfolg wichtig ist.
Wir bitten darum Unterstützungsschreiben von Einrichtungen und Ämter der Landeshauptstadt Stuttgart sehr zurückhaltend anzufragen. Nur wenn es absolut erforderlich ist, sollte eine Anfrage an das Amt erfolgen. Im Zweifelsfall, bitte das Team des Klima-innovationsfonds kontaktieren. Unterstützungsschreiben aus der (Kommunal-) Politik sind nicht erwünscht.
Bitte nutzt fürs Einreichen die Upload-Möglichkeit „Unterstützungsschreiben (Letter of Intent etc.)“. Wenn ihr mehrere solcher Schreiben hochladen möchtet, fasst diese bitte in einer pdf-Datei zusammen.
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Ist es besser, Dienstleister direkt als Projektpartner aufnehmen oder im Rahmen des Projektes zu beauftragen?
Zu beachten ist, dass alle Projektpartner nur die Selbstkosten zu ihrem jeweiligen Fördersatz gefördert bekommen. Bewirbt sich also eine Universität gemeinsam mit einem Unternehmen auf ein Projekt, erhält die Universität einen Förderanteil von bis zu 90 %, das Unternehmen je nach Größe 50-70 %.
Dienstleister können auch über einen Unterauftrag in das Projekt eingebunden werden. Sie dürfen dann zu kommerziellen Preisen anbieten. Hierfür sind allerdings die offiziellen Ausschreibe- und Vergabeverfahren einzuhalten.
Akteure, welche am Projekt teilnehmen, aber keine Förderung aus dem Fonds erhalten, können auch über Absichtserklärungen (Letter of Intent) o.ä. an das Projekt gebunden werden. -
Wenn Angebote von externen Anbietern eingeholt werden, sind diese dann bindend oder können die Anbieter ggf. auch gewechselt werden?
Externe Anbieter können gewechselt werden. Höhere als die ursprünglich veranschlagten Kosten können allerdings nicht übernommen werden. Außerdem sind die öffentlichen Vergaberichtlinien zu beachten.
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Können externe Anbieter, die beispielsweise eine IT-Lösung entwickeln, auch aus Ländern außerhalb der EU kommen?
Es gibt keine regionalen Beschränkungen für externe Anbieter oder Mit-Antragstellende. Einzig die regionale Beschränkung für den Hauptantragsteller muss erfüllt sein.
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Können beteiligte Partnerorganisationen auch aus anderen (Bundes)Ländern sein?
Ja.
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Kann die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Projektpartner auftreten?
Grundsätzlich sind die Ämter und Einrichtungen der Stadt Stuttgart antragsberechtigt; sie verfügen aber über begrenzte finanzielle und personelle Kapazitäten für die Durchführung von Projekten. Es sollte also kritisch geprüft werden, ob eine Beteiligung in der Antragsphase notwendig ist oder eine spätere Einbindung erfolgen kann.
Förderfähige Kosten
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Welche Kosten sind förderfähig?
Grundsätzlich sind alle Ausgaben, die durch den innovativen Aspekt des Projekts entstehen, förderfähig. Das können je nach Projekt alle Projektkosten oder z. B. bei Bauprojekten mit innovativen Elementen ein kleinerer Teil der Gesamtkosten sein. Personalkosten sind ebenfalls förderfähig, dazu bitte die Erläuterung für Personalkosten beachten. Ausgaben für Grunderwerb sowie erstattungsfähige Umsatzsteuer sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Grundsätzlich können nur Kosten eingereicht werden, welche nach Bewilligung des Zuschusses (Datum des offiziellen Förderbescheides) anfallen. Soll mit dem Projekt schon früher begonnen werden, muss ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
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Können Kosten, die während der Antragserstellung (z. B. ext. Beratung, Personalkosten) anfallen, erstattet werden?
Kosten für die Antragstellung sind in keinem Fall förderfähig. Die Abteilung Klimaschutz der Stadt steht aber gerne beratend zur Verfügung.
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Wie werden die Personalkosten berechnet?
Personalausgaben sind förderfähig und werden in pauschalierter Form kalkuliert. Dazu wird das Jahres-Arbeitnehmerbruttogehalt (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Boni o.ä.) durch die Anzahl der theoretisch möglichen Arbeitstage des Jahres (ohne Abzug von Fehltagen, Urlaub, Krankheit etc.) dividiert. Das Ergebnis sind die Personalkosten pro Tag.
Zu den Personalkosten darf ein Gemeinausgabenzuschlag hinzugerechnet werden, der je nach Antragsteller variiert.
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Kann der Eigenanteil auch in ehrenamtlicher Arbeit geleistet werden?
Ja. Grundsätzlich ist auch ehrenamtliche Arbeit bis zur Höhe des Eigenanteils anrechenbar. Für ehrenamtliche Arbeit können 15€ pro Arbeitsstunde im Projekt angesetzt werden (zzgl. Gemeinausgabenzuschlag). Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterung zur Berechnung der Personalkosten auf der Homepage des Stuttgarter Klima-Innovationfonds.
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Wir sind ein Unternehmen. Welche beihilferechtlichen Vorgaben müssen wir beachten?
Grundsätzlich sind Zuschüsse durch den Stuttgarter Klima-Innovationsfonds eine staatliche Beihilfe.
Grundsätzlich erfolgt eine Förderung bis 300.000€ als de minimis-Zuwendung oder als Freistellung nach der AGVO.
Junge Unternehmen (Start-ups) können wir seit 2025 nach Art. 22 der AGVO freistellen lassen. Daher erfolgt keine Anrechnung mehr auf euer de minimis-Budget!
Für euch kommt weder de minimis noch die Freistellung für Start-ups in Frage?
Hier empfehlen wir wegen der Komplexität der Materie eine individuelle Rechtsberatung. Gerne empfehlen wir nach einer Förderzusage eine Kanzlei.
Förderquote und ergebnisbasierte Zahlungen
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Warum sieht der Klima-Innovationsfonds nur ergebnisorientierte Zahlungen vor?
Wir möchten Antragstellende ermutigen schon bei der Antragstellung zu überlegen, wie das Projekt nach Projektende auf eigene Beine gestellt werden kann. Dazu nutzen wir sowohl die nötige Ko-Finanzierung und wie auch ergebnisorientierte Zahlungen, die eine Vorfinanzierung der Projektarbeit nötig macht.
Ein Vorschuss von bis zu 20% (Linie I&II), bzw. 50% (jetztklimachen!-Förderung) der zugesagten Förderung kann auf Antrag gewährt werden.
Außerdem möchten wir den Fokus auf Ergebnisse legen, die die Projekte erreichen sollen.
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Bekomme ich erst ganz am Ende das Geld, wenn die Auszahlung „ergebnisorientiert“ erfolgt?
Grundsätzlich ist das die Idee. Dennoch haben wir erkannt, dass viele mögliche Antragstellende Probleme hätten, so lange auf die Erstattung von Ausgaben zu verzichten. Daher ist es auch möglich, Meilensteine, also z. B. Ergebnisse eines Arbeitspakets, als zahlungsrelevantes Ergebnis zu definieren. Ihr entscheidet in eurem Antrag selbst, wann ihr die Zahlung braucht. Je ambitionierter die Ziele, desto positiver wird die Bewertung des Innovationsrats sein.
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Wie viele Ergebnisse und Zwischenergebnisse kann ich definieren?
Das Maximum liegt bei einem Projektergebnis und bis zu drei Zwischenergebnissen.
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Was ist der Unterschied zwischen „Projektergebnis“ und „Zwischenergebnis“?
Ein Projektergebnis steht am Ende des Projekts und beschreibt das Ziel (z. B. „1500 installierte PV Anlagen“), ein Zwischenergebnis ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Projektergebnis (z. B. „Webshop zur Beauftragung von PV-Installationen ist online“ oder „Rahmenverträge mit Handwerkern zur Installation von PV Anlagen sind abgeschlossen“).
Alle Ergebnisse sollte „handfeste“ Ergebnisse sein (also bspw. besser „Kooperationsvereinbarung mit XY abgeschlossen“ anstatt von „Workshop zur Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung durchgeführt“).
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Wie detailliert müssen die Ergebnisse gefasst werden?
Alle zahlungsrelevanten Ergebnisse müssen den SMART-Kriterien entsprechen (Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realistisch und Terminiert).
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Kann ich auch einen Vorschuss auf die Projektkosten bekommen?
Seit 2025 können wir einen Vorschuss in Höhe von bis zu 20% (Linie I&II), bzw. 50% (jetztklimachen!-Förderung) gewähren.
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Muss ich den Vorschuss zurückzahlen, wenn ich ein Ergebnis nicht erreiche?
Der Vorschuss wird spätestens mit dem letzten Projektergebnis verrechnet. Sollte das nicht erreicht werden, kann von der Rückzahlung des Vorschusses abgesehen werden. Dazu ist wichtig nachzuweisen, dass versucht wurde das Ziel zu erreichen und die Kosten dazu angefallen sind („zweckentsprechende Verwendung“).
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Die Förderquote beträgt immer „maximal“ 90% bzw. 50 bis 70%. Wie wird sie festgelegt und kann sie später noch durch den Fördergeber vermindert werden?
Nicht alle Projekte benötigen die maximale Förderquote, um umgesetzt zu werden, da bspw. Einnahmen generiert oder Drittmittel eingeworben werden. Wird eine niedrigere Förderquote beantragt, wirkt sich dies positiv auf die Bewertung des Projekts aus.
Die Stadt Stuttgart behält sich im Rahmen des Antragsverfahrens vor mit den Antragstellenden in Verhandlungen über die Förderquote zu treten, wenn sie in Fachgutachten oder vom Innovationsrat als unangemessen hoch angesehen wird.
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Welche Möglichkeiten gibt es, den finanziellen Eigenanteil in einem Projekt darzustellen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Eigenanteil des Projektes zu decken. Beispiele hierfür sind:
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. von Stiftungen, Landes- oder Bundesprogrammen, EU-Mitteln, sowie weiteren städtischen Förderprogrammen)
- Externes Sponsoring (z.B. über Projektpartner oder –förderer, welche sich finanziell einbringen)
- Eigenleistung, z.B. über eingebrachte Arbeitsstunden, ehrenamtliches Engagement (Ehrenamtspauschalen), etc.
- Eigenkapital, Investitionen, oder die Aufnahme von Krediten (z.B. am Anfang des Projektes)
- Weitere kreative Ansätze wie Crowdfunding, Teilnahmegebühren, o.ä. Gerne beraten wir auch individuell zu Möglichkeiten, wie sich euer Projekt finanziell darstellen lässt.
Wichtig ist, dass insgesamt maximal 100% der Kosten erstattet werden können und andere Fördermittel vorrangig verwendet werden müssen.
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Wie wird die Förderquote ermittelt, wenn Antragstellende unterschiedliche Förderquoten haben?
Die Förderquoten müssen in diesem Fall für jeden Antragstellenden einzeln ermittelt werden. Wenn beispielsweise ein Kleinunternehmen (Förderquote max. 70%) im Verbund mit einer Universität (Förderquote max. 90%) eine Förderung beantragt müssen die Ausgaben pro Projektpartner dargestellt werden und die Förderung mit der jeweiligen Förderquote berechnet werden.
Projektdurchführung
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Laufen bei Konsortien alle Abrechnungen über den Lead oder rechnen alle Projektbeteiligten gesondert ab?
Alle Abrechnungen mit der LHS werden von dem Hauptantragsteller (Lead-Partner) übernommen.
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Wem gehört das Produkt? Tritt Stuttgart als Käufer, Förderer, Nutzer oder Investor mit Beteiligung auf?
Die LHS tritt als Förderer auf und erwirbt mit der Förderung keine Beteiligung, Rechte an Patenten oder sonstigem. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.
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Wann kann ich mit einer Förderzusage rechnen?
Wir wissen, dass ihr am liebsten sofort starten möchtet und versuchen deswegen den Prozess zu beschleunigen. Dennoch benötigt die Begutachtung und Auswahl Zeit.
Nach Antragsschluss trifft der Innovationsrat nach etwa 2,5-3 Monaten eine Auswahlentscheidung. Bis zum formalen Beschluss und Förderbescheid vergeht dann in der jetztklimachen!-Förderung ca. 1 weiterer Monat und in der Linien I und II ca. 2-3 weitere Monate.
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Kann eine Förderung auch verlängert werden?
Ja, bis zu einer maximalen Laufzeit von drei Jahren.