FAQs – Frequently Asked Questions
Diese Fragensammlung ist eine Hilfestellung für den Anstragstellenden, die laufend aktualisiert wird. Rechtlich bindend ist nur die Förderrichtlinie des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds.
Voraussetzungen
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Ich habe eine gute Projektidee, brauche aber weniger als 25.000 € Förderung. Kann ich dennoch einen Antrag stellen?
Die minimale Projektförderung für alle Anträge beträgt aus administrativen Gründen mindestens 25.000 €. Aber Sie können Ihre Idee gerne in Kooperation mit anderen Akteurinnen und Akteuren weiterentwickeln und/oder an mehreren Standorten oder größer aufziehen, um die Summe zu erreichen.
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Dürfen Projekte bereits begonnen haben?
Wenn das Projekt bereits begonnen hat, muss insbesondere klargestellt werden, was der Zusatznutzen der Förderung ist und warum das sonst nicht umgesetzt werden würde. Förderfähig sind nur Kosten, die nach Bewilligung des Zuschusses entstehen (Ausnahmen auf Antrag).
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Ich habe ein innovatives Klima-Projekt schon in einer kleinen Stadt umgesetzt. Kann ich trotzdem Geld für die Umsetzung in Stuttgart über den Klima-Innovationsfonds beantragen?
Ja. Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds fördert auch die Skalierung von Pilotprojekten in eine Großstadt.
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Wir entwickeln unser Produkt in Stuttgart, eingesetzt wird es aber außerhalb Stuttgarts. Können wir dennoch gefördert werden?
Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds ist eine kommunale Initiative und speist sich aus Haushaltsgeldern der Stadt Stuttgart. Förderfähig sind daher nur Projekte, die auch in Stuttgart umgesetzt werden und einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung in Stuttgart leisten. Projekte –auch von Stuttgarter Firmen- die nicht in Stuttgart umgesetzt werden, können leider nicht gefördert werden.
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Wir entwickeln eine App/ ein webbasiertes Produkt, das in Stuttgart, aber natürlich auch überall anders abgerufen werden kann. Ist das förderfähig?
Wir empfehlen einen klaren Stuttgart-Bezug herzustellen. Das kann beispielsweise durch einen zusätzlichen Projektpartner sein, der mit Hilfe der entwickelten App lokale Projekte zum Klimaschutz oder Klimafolgenanpassung in Stuttgart umsetzt oder eine Weiterentwicklung welche in Stuttgart pilotiert werden soll. Reine Web-Anwendungen ohne Stuttgart-Bezug werden es in der Auswahl schwer haben.
Antragstellung und Auswahlkriterien
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Welchen Umfang soll die Beschreibung der Arbeitspakete im Antrag einnehmen?
Für die Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete ist ein Zeichenlimit von 1.500 Zeichen vorgegeben. Für die Anzahl der einzelnen Arbeitspakete gibt es keine Vorgabe.
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Ist es zwingend erforderlich die vorgegebene maximale Seitenzahl einzuhalten? Ist es zwingend erforderlich die maximale Anzahl an Zeichen einzuhalten?
Die Vorgaben hinsichtlich der Maximallänge sind einzuhalten.
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Kann man sich erneut/mehrfach für eine Förderung bewerben?
Ja, das ist möglich.
Wenn Sie sich in derselben Förderrunde mit mehreren Projektanträgen bewerben muss klar gekennzeichnet sein, ob auch alle eingereichten Anträge gleichzeitig durchgeführt werden können oder ob nur eins bewilligt werden soll. In letzterem Fall bitte eine Priorisierung vornehmen.
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Wie soll ich den Business Case meines Projekts darstellen?Im Bewertungspunkt „Business Case“ soll dargestellt werden, wie das Projekt innerhalb des Projektzeitraums und -finanzplans realisiert werden kann und wie das Projekt nach Ende der Förderung weitergeführt werden kann (falls geplant).
Der Business Case soll im Antrag rein verbal dargestellt werden und kann – wenn nötig – durch eine Kalkulation in der Anlage untermauert werden. Die Angaben im Antrag müssen aber für sich schlüssig und verständlich sein. -
Soll die Klimawirkung des Projektantrags nachweislich, also quantitativ, belegt werden oder reicht eine kausale Argumentation aus?
Die Klimawirkung muss qualitativ und nicht quantitativ nachgewiesen werden. Das heißt, es muss dargestellt werden, wie das Projekt Emissionen mindert und/oder einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung leistet. Berechnungen der Klimawirkung sind zur Untermauerung möglich, aber nicht notwendig.
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Was bedeutet „innovativ“?
Projekte müssen einen neuartigen Ansatz verfolgen bzw. im Fall von technischen Innovationen den Stand der Technik übertreffen. Es ist auch möglich, Ideen, die bereits an einem anderen Ort umgesetzt wurden, in Stuttgart im größeren Rahmen zu skalieren und dafür Unterstützung des Klima‐Innovationsfonds zu beantragen. Es werden also explizit auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, naturbasierte oder soziale Innovationen gefördert. Die Übersicht der geförderten Projekte vermittelt eine gute Vorstellung von der Erwartung an die „Innovation“
Die abschließende Förderentscheidung trifft der Innovationsrat unter Abwägung aller Gesichtspunkte des vorgeschlagenen Projekts.
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Was sind häufige Kritikpunkte und "No-Gos“?
Gründe für das Scheitern von Projektanträgen sind unter anderem:
- Das Vorhaben ist zu schwammig formuliert. Ziele, Aktivitäten und Scope des Projektes sind nicht verständlich.
- Das Kosten-Nutzen Verhältnis stimmt nicht (z.B. hohe Projektkosten bei vergleichbar geringem Klima-Impact).
- Das Projekt ist zu konzeptionell und beinhaltet keinerlei (Strategie zur) Umsetzung - „Es wird nur Papier produziert“.
- Das Projekt ist zu stark auf einen einzelnen Use Case ausgerichtet und es wird nicht ausreichend Skalierungspotential gesehen.
- Es liegt keine Strategie zur Replikation und Verstetigung vor. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Ergebnisse des Projektes nach Projektende weiter bestehen, gepflegt und genutzt werden.
- Der Business Case des Projektes ist nicht klar (wer ist die Zielgruppe, welcher Mehrwert wird geschaffen, wie finanziert sich das Projekt und wie wird es betrieben, ...)
- Relevante Akteure (z.B. für die Umsetzung) sind nicht involviert.
- Das Projekt konnte keinen ausreichenden Stuttgart-Bezug aufweisen. Es wird kein lokaler Impact erzeugt.
- Es war kein Projektcharakter zu erkennen (etwa bei einer reinen Beantragung der Deckung laufender Kosten, Fortführung bestehender Personalstellen, eine reine Bezuschussung bestehender Produkte/Dienstleistungen, o.ä.)
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Was sind die Bedarfe / Prioritäten der Stadt Stuttgart?
Im Klimaschutz und der Klimaanpassung wird jede gute Idee gebraucht! Die Stadt Stuttgart hat das Ziel, bis 2035 klimaneutral zu werden und sich gut für die Risiken des Klimawandels aufzustellen. Hierfür wuden konkrete Handlungsfelder und Maßnahmen im Klimafahrplan 2035 definiert, welche hier zu finden sind. Idealerweise trägt Ihr Projekt dazu bei.
In der Klimafolgenanpassung legt der Klima-Innovationsfonds einen speziellen Fokus auf Hitzebekämpfung und Schutz vor Hochwasser und Extremwetterereignissen, u.a. mit einer eigenen Themenlinie für mehr Natur in der Stadt.
Antragstellende und Projektpartner
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Können auch Privatpersonen Anträge stellen?
Nein. Zuwendungsberechtigt sind Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Zweckverbände, sonstige Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Ämter und Einrichtungen der LHS, GbRs sowie rechtlich organisierte Gruppen der Zivilgesellschaft, wie beispielsweise eingetragene Vereine, jedoch keine Privatpersonen.
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Wir sind als Bürgerinitiative nicht rechtlich organisiert. Kann das ein Problem werden?
Alle geförderten Projekte müssen eine Rechtsform haben (z. B. eingetragener Verein), da sonst kein Zuschuss ausgezahlt werden kann. Bei Antragstellung kann sich die Organisation auch noch in Gründung befinden.
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Was ist ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“? Sind Unternehmen, die Beschäftige in Kurzarbeit haben automatisch „in Schwierigkeiten“?
Ein Unternehmen gilt im beihilferechtlichen Sinn als „Unternehmen in Schwierigkeiten“, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht ohne staatliches Eingreifen bzw. ohne staatliche Unterstützung so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird. Wann das der Fall ist, hat bspw. die KfW Bank ein Merktblatt zusammengestellt.
Wenn ein Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat, befindet es sich nicht automatisch „in Schwierigkeiten“, sofern die o. g. Bedingungen dafür nicht erfüllt sind.
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Muss ich einen Projektpartner haben?
Partner sind grundsätzlich nicht erforderlich. Der Antragstellende muss darlegen, dass das vorgeschlagene Projekt durchgeführt werden kann (hinsichtlich personeller und finanzieller Kapazität) und ggf. vergleichbare Projekte schon durchgeführt wurden. Sollte das alleine nicht sichergestellt sein, empfehlen wir einen Projektpartner hinzuzuziehen.
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Ist es von Vorteil, sich mit Projektpartnern zu bewerben oder spielt das bei der Auswahl keine Rolle?
Sofern der Antragstellende darlegen kann, dass das Projekt mit vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten umgesetzt werden kann, spielt es keine Rolle, ob weitere Projektpartner (Mitantragstellende) dabei sind.
Weitere Akteure können auch über Absichtserklärungen (Letter of Intent) oder Unterstützungsschreiben involviert werden, um generelles Interesse und Support zu signalisieren. Je nach Projektkontext kann es sinnvoll sein, auf diese Weise zu zeigen, dass man mit Organisationen oder Akteuren im Gespräch ist, deren Einbindung für den Projekterfolg wichtig ist.
Bitte nutzen Sie dafür die Upload-Möglichkeit „Unterstützungsschreiben (Letter of Intent etc.)“. Wenn Sie mehrere solcher Schreiben hochladen möchten, fassen Sie diese bitte in einer pdf-Datei zusammen.
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Ist es besser, Dienstleister direkt als Projektpartner aufnehmen oder im Rahmen des Projektes zu beauftragen?
Zu beachten ist, dass alle Projektpartner nur die Selbstkosten zu ihrem jeweiligen Fördersatz gefördert bekommen. Bewirbt sich also eine Universität gemeinsam mit einem Unternehmen auf ein Projekt, erhält die Universität einen Förderanteil von bis zu 90 %, das Unternehmen je nach Größe 50-70 %.
Dienstleister können auch über einen Unterauftrag in das Projekt eingebunden werden. Sie dürfen dann zu kommerziellen Preisen anbieten. Hierfür sind allerdings die offiziellen Ausschreibe- und Vergabeverfahren einzuhalten.
Akteure, welche am Projekt teilnehmen, aber keine Förderung aus dem Fonds erhalten, können auch über Absichtserklärungen (Letter of Intent) o.ä. an das Projekt gebunden werden. -
Wenn Angebote von externen Anbietern eingeholt werden, sind diese dann bindend oder können die Anbieter ggf. auch gewechselt werden?
Externe Anbieter können gewechselt werden. Höhereals die ursprünglich veranschlagten Kosten können allerdings nicht übernommen werden. Es sind hierbei die öffentlichen Vergaberrichtlinien zu beachten.
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Können externe Anbieter, die beispielsweise eine IT-Lösung entwickeln, auch aus Ländern außerhalb der EU kommen?
Es gibt keine regionalen Beschränkungen für externe Anbieter oder Mit-Antragstellende. Einzig die regionale Beschränkung für den Hauptantragsteller muss erfüllt sein.
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Können beteiligte Partnerorganisationen auch aus anderen (Bundes)Ländern sein?
Ja.
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Kann die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Projektpartner auftreten?
Grundsätzlich sind die Ämter und Einrichtungen der Stadt Stuttgart antragsberechtigt; sie verfügen aber über begrenzte finanzielle und personelle Kapazitäten für die Durchführung von Projekten. Es sollte also kritisch geprüft werden, ob eine Beteiligung in der Antragsphase notwendig ist oder eine spätere Einbindung erfolgen kann.
Förderfähige Kosten
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Welche Kosten sind förderfähig?
Grundsätzlich sind alle Ausgaben, die durch den innovativen Aspekt des Projekts entstehen, förderfähig. Das können je nach Projekt alle Projektkosten oder z. B. bei Bauprojekten mit innovativen Elementen ein kleinerer Teil der Gesamtkosten sein. Personalkosten sind ebenfalls förderfähig, dazu bitte die Erläuterung für Personalkosten beachten. Ausgaben für Grunderwerb sowie erstattungsfähige Umsatzsteuer sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Grundsätzlich können nur Kosten eingereicht werden, welche nach Bewilligung des Zuschusses (Datum des offiziellen Förderbescheides) anfallen. Soll mit dem Projekt schon früher begonnen werden, muss ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden.
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Können Kosten, die während der Antragserstellung (z. B. ext. Beratung, Personalkosten) anfallen, erstattet werden?
Kosten für die Antragstellung sind in keinem Fall förderfähig. Die Stabsstelle Klimaschutz der LHS steht aber gerne beratend zur Verfügung.
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Wie werden die Personalkosten berechnet?
Personalausgaben sind förderfähig und werden in pauschalierter Form kalkuliert. Dazu wird das Jahres-Arbeitnehmerbruttogehalt (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Boni o.ä.) durch die Anzahl der theoretisch möglichen Arbeitstage des Jahres (ohne Abzug von Fehltagen, Urlaub, Krankheit etc.) dividiert. Das Ergebnis sind die Personalkosten pro Tag.
Zu den Personalkosten darf ein Gemeinausgabenzuschlag hinzugerechnet werden, der je nach Antragsteller zwischen 20% (Universitäten) und 75% (Unternehmen) variiert. Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterung zur Berechnung der Personalkosten hier auf der Homepage des Stuttgarter Klima-Innovationfonds.
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Kann der Eigenanteil auch in ehrenamtlicher Arbeit geleistet werden?
Ja. Grundsätzlich ist auch ehrenamtliche Arbeit bis zur Höhe des Eigenanteils anrechenbar. Für ehrenamtliche Arbeit können 15€ pro Arbeitsstunde im Projekt angesetzt werden (zzgl. Gemeinausgabenzuschlag). Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterung zur Berechnung der Personalkosten auf der Homepage des Stuttgarter Klima-Innovationfonds.
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Wir sind ein Unternehmen. Was hat es mit der De-minimis Regelung auf sich?
Die meisten Förderungen werden über die De-minimis Verordnung gewährt. Als Unternehmen dürfen hier maximal 200.000 Euro öffentliche Förderung über einen Zeitraum von 3 Jahren in Anspruch genommen werden. Hierfür ist eine De-minimis Erklärung beizulegen. Sind mehrere Unternehmen an einem Antrag beteiligt, wird der De-minimis Betrag dem Unternehmen angerechnet, welchem der Nutzen entsteht. Pprogrammiert z. B. Partner B als Dienstleister für Partner A eine Website, so wird diese Leistung Partner A angerechnet. Kommt die Förderung dagegen verschiedenen Partnern zugute, kann der De-minimis Betrag anteilig aufgeteilt werden.
Was ist, wenn eine Förderung nach De-minimis nicht möglich ist? Hier empfehlen wir wegen der Komplexität der Materie eineindividuelle Rechtsberatung durch eine spezialisierte Anwältin oder einen Anwalt.
Förderquote und ergebnisbasierte Zahlungen
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Warum sieht der Klima-Innovationsfonds nur ergebnisorientierte Zahlungen vor?
Wir möchten Antragstellende ermutigen schon bei der Antragstellung zu überlegen, wie das Projekt nach Projektende auf eigene Beine gestellt werden kann. Dazu nutzen wir sowohl die nötige Ko-Finanzierung und wie auch ergebnisorientierte Zahlungen, die eine Vorfinanzierung der Projektarbeit nötig macht.
Außerdem möchten wir den Fokus auf Ergebnisse legen, die die Projekte erreichen sollen.
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Bekomme ich erst ganz am Ende das Geld, wenn die Auszahlung „ergebnisorientiert“ erfolgt?
Grundsätzlich ist das die Idee. Dennoch haben wir erkannt, dass viele mögliche Antragstellende Probleme hätten, so lange auf die Erstattung von Ausgaben zu verzichten. Daher ist es auch möglich, Meilensteine, also z. B. Ergebnisse eines Arbeitspakets, als zahlungsrelevantes Ergebnis zu definieren. Sie entscheiden in Ihrem Antrag selbst, wann Sie die Zahlung brauchen. Je ambitionierter die Ziele, desto positiver wird die Bewertung des Innovationsrats sein.
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Wie viele Ergebnisse und Zwischenergebnisse kann ich definieren?
Grundsätzlich sollten so wenige Ergebnisse wie möglich definiert werden. Es gibt keine Obergrenze an Ergebnissen, aber auch um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, sollte sich auf ein bis zwei „Projektergebnisse“, sowie – je nach Projektlänge- maximal drei „Zwischenergebnisse“ beschränkt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen „Projektergebnis“ und „Zwischenergebnis“?
Ein Projektergebnis steht am Ende des Projekts und beschreibt das Ziel (z. B. „1500 installierte PV Anlagen“), ein Zwischenergebnis ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Projektergebnis (z. B. „Webshop zur Beauftragung von PV-Installationen ist online“ oder „Rahmenverträge mit Handwerkern zur Installation von PV Anlagen sind abgeschlossen“).
Alle Ergebnisse sollte „handfeste“ Ergebnisse sein (also bspw. besser „Kooperationsvereinbarung mit XY abgeschlossen“ anstatt von „Workshop zur Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung durchgeführt“).
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Wie detailliert müssen die Ergebnisse gefasst werden?
Alle zahlungsrelevanten Ergebnisse müssen den SMART-Kriterien entsprechen (Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realistisch und Terminiert).
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Kann ich auch einen Vorschuss auf die Projektkosten bekommen?
Alle Zahlungen des Klima-Innovationsfonds werden erst ausgezahlt, wenn Ergebnisse erreicht wurden, daher sind keine Vorschüsse möglich.
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Die Förderquote beträgt immer „maximal“ 90% bzw. 50 bis 70%. Wie wird sie festgelegt und kann sie später noch durch den Fördergeber vermindert werden?
Nicht alle Projekte benötigen die maximale Förderquote, um umgesetzt zu werden, da bspw. Einnahmen generiert oder Drittmittel eingeworben werden. Wird eine niedrigere Förderquote beantragt, wirkt sich dies positiv auf die Bewertung des Projekts aus.
Die Stadt Stuttgart behält sich im Rahmen des Antragsverfahrens vor mit den Antragstellenden in Verhandlungen über die Förderquote zu treten, wenn sie in Fachgutachten oder vom Innovationsrat als unangemessen hoch angesehen wird.
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Welche Möglichkeiten gibt es, den finanziellen Eigenanteil in einem Projekt darzustellen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Eigenanteil des Projektes zu decken. Beispiele hierfür sind:
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (z.B. von Stiftungen, Landes- oder Bundesprogrammen, EU-Mitteln, sowie weiteren städtischen Förderprogrammen)
- Externes Sponsoring (z.B. über Projektpartner oder –förderer, welche sich finanziell einbringen)
- Eigenleistung, z.B. über eingebrachte Arbeitsstunden, ehrenamtliches Engagement (Ehrenamtspauschalen), etc.
- Eigenkapital, Investitionen, oder die Aufnahme von Krediten (z.B. am Anfang des Projektes)
- Weitere kreative Ansätze wie Crowdfunding, Teilnahmegebühren, o.ä. Gerne beraten wir auch individuell zu Möglichkeiten, wie sich euer Projekt finanziell darstellen lässt.
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Wie wird die Förderquote ermittelt, wenn Antragstellende unterschiedliche Förderquoten haben?
Die Förderquoten müssen in diesem Fall für jeden Antragstellenden einzeln ermittelt werden. Wenn beispielsweise ein Kleinunternehmen (Förderquote max. 70%) im Verbund mit einer Universität (Förderquote max. 90%) eine Förderung beantragt müssen die Ausgaben pro Projektpartner dargestellt werden und die Förderung mit der jeweiligen Förderquote berechnet werden.
Projektdurchführung
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Laufen bei Konsortien alle Abrechnungen über den Lead oder rechnen alle Projektbeteiligten gesondert ab?
Alle Abrechnungen mit der LHS werden von dem Hauptantragsteller (Lead-Partner) übernommen.
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Wem gehört das Produkt? Tritt Stuttgart als Käufer, Förderer, Nutzer oder Investor mit Beteiligung auf?
Die LHS tritt als Förderer auf und erwirbt mit der Förderung keine Beteiligung, Rechte an Patenten oder sonstigem. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.
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Wann kann ich mit einer Förderzusage rechnen?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Förderlinie ab. Folgende Zeiten gelten als Richtzeiten:
- Linie I „Wiesel“: ca. 4 Monate nach Antragsfrist
- Linie II „Fuchs“: ca. 5 bis 6 Monate nach Antragsfrist
- Linie III „Hirsch“: ca. 9 Monate nach Antragsfrist
- Linie IV „Efeu“: ca. 5 bis 6 Monate nach Antragsfrist
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Kann eine Förderung auch verlängert werden?
Ja, bis zu einer maximalen Laufzeit von drei Jahren.
Fragen zur Hirsch-Linie
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Übergang 1. zu 2. Stufe: Bei der Ausarbeitung des Vollantrages kann sich die Notwendigkeit einer zeitlichen oder inhaltlichen Verschiebung und der damit verknüpften Meilensteine ergeben. Ist die Anpassung der Skizze aus der 1. Stufe beim Vollantrag möglich?
Ja, Anpassungen während des Antragsverfahrens sind möglich.
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Mein Projekt wurde für den Vollantrag in der Hirsch-Linie ausgewählt. Habe ich die Förderung damit schon quasi sicher?
Nein, die Vollantragsphase ist eine eigenständige Phase und ein Projekt kann auch danach noch komplett abgelehnt werden. Bisher liegt die Quote der Projekte, die in der 2. Runde der Hirsch-Projekte ausgewählt wurden, bei unter 50%.