FAQs – Frequently Asked Questions
Diese Fragensammlung ist eine Hilfestellung für den Anstragstellenden, die laufend aktualisiert wird. Rechtlich bindend ist nur die Förderrichtlinie des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds.
Antrag
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Welchen Umfang soll die Beschreibung der Arbeitspakete im Antrag einnehmen?
Auch wenn kein Limit festgelegt ist, sollen die Arbeitspakete kurz und bündig beschrieben werden. Dazu reichen in der Regel zwei Seiten.
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Ist es zwingend erforderlich die vorgegebene maximale Seitenzahl einzuhalten? Ist es zwingend erforderlich die maximale Anzahl an Zeichen einzuhalten?
Die Vorgaben hinsichtlich der Maximallänge sind einzuhalten.
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Gibt es eine Aufteilung der Mittel für die vier Linien?
Nein.
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Kann man sich erneut/mehrfach für eine Förderung bewerben?
Ja.
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Kann eine Förderung auch verlängert werden?
Ja, bis zu einer maximalen Laufzeit von drei Jahren.
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Dürfen Projekt bereits begonnen haben?
Wenn das Projekt bereits begonnen hat, muss insbesondere klargestellt werden, was der Zusatznutzen der Förderung ist und warum das sonst nicht umgesetzt werden würde. Förderfähig sind nur Kosten, die nach Bewilligung des Zuschusses entstehen (Ausnahmen auf Antrag).
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Der Business Case soll rein verbal (und/oder in Form einer xls-Kalkulation) dargestellt werden?
Im Bewertungspunkt „Business Case“ soll dargestellt werden, wie das Projekt innerhalb des Projektzeitraum und -finanzplans realisiert werden kann und wie das Projekt nach Ende der Förderung weitergeführt werden kann (falls geplant).
Der Business Case soll im Antrag rein verbal dargestellt werden und kann – wenn nötig – durch eine Kalkulation in der Anlage untermauert werden. Die Angaben im Antrag müssen aber für sich schlüssig und verständlich sein.
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Soll die Klimawirkung des Projektantrags nachweislich, also quantitativ, belegt werden oder reicht eine kausale Argumentation aus?
Die Klimawirkung muss qualitativ und nicht quantitativ nachgewiesen werden. Das heißt, es muss dargestellt werden, wie das Projekt Emissionen mindert und/oder einen Beitrag zur Klimafolgenanpassung leistet. Berechnungen der Klimawirkung sind zur Untermauerung möglich, aber nicht notwendig.
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Ich habe ein innovatives Klima-Projekt schon in einer kleinen Stadt umgesetzt. Kann ich trotzdem Geld für die Umsetzung in Stuttgart über den Klima-Innovationsfonds beantragen?
Ja. Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds fördert auch die Skalierung von Pilotprojekten in eine Großstadt.
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Ich habe eine gute Projektidee, brauche aber weniger als 25.000 € Förderung. Kann ich dennoch einen Antrag stellen?
Die minimale Projektförderung für alle Anträge beträgt aus administrativen Gründen mindestens 25.000 €. Aber Sie können Ihre Idee gerne in Kooperation mit anderen Akteurinnen und Akteuren weiterentwickeln und/oder an mehreren Standorten oder größer aufziehen, um die Summe zu erreichen.
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Was bedeutet „innovativ“?
Projekte müssen einen neuartigen Ansatz verfolgen bzw. im Fall von technischen Innovationen den Stand der Technik übertreffen. Es ist auch möglich, Ideen, die bereits an einem anderen Ort umgesetzt wurden, in Stuttgart im größeren Rahmen zu skalieren und dafür Unterstützung des Klima-Innovationsfonds zu beantragen. Die Übersicht der geförderten Projekte gibt eine gute Idee zur Erwartung an die „Innovation“.
Die abschließende Förderentscheidung trifft der Innovationsrat unter Abwägung aller Gesichtspunkte des vorgeschlagenen Projekts.
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Wann kann ich mit einer Förderzusage rechnen?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Förderlinie ab. Folgende Zeiten gelten als Richtzeiten:
Linie I „Wiesel“: ca. 4 Monate nach Antragsfrist
Linie II „Fuchs“: ca. 5 bis 6 Monate nach Antragsfrist
Linie III „Hirsch“: ca. 9 Monate nach Antragsfrist
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Wann sind weitere Ausschreibungen geplant?
Für die Förderlinien „Fuchs“ und „Hirsch“ ist eine weitere Bewerbungsphase im Frühjahr 2023 geplant.
Für die Förderlinien „Wiesel“ und „Efeu“ sind weitere Bewerbungsphasen im Herbst 2023 sowie in dem Jahr 2023 vorgesehen.
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Wir entwickeln unser Produkt in Stuttgart, eingesetzt wird es aber außerhalb Stuttgarts. Könne wir dennoch gefördert werden?
Förderfähig sind nur Projekte, die auch in Stuttgart umgesetzt werden und einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung in Stuttgart leisten. Projekte –auch von Stuttgarter Firmen- die nicht in Stuttgart umgesetzt werden, können leider nicht gefördert werden.
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Wir entwickeln eine App/ ein webbasiertes Produkt, das in Stuttgart, aber natürlich auch überall anders abgerufen werden kann. Ist das förderfähig?
Wir empfehlen einen klaren Stuttgart-Bezug herzustellen. Das kann beispielsweise durch einen zusätzlichen Projektpartner sein, der mit Hilfe der entwickelten App lokale Projekte zum Klimaschutz oder Klimafolgenanpassung in Stuttgart umsetzt. Reine web-anwendungen ohne Stuttgart-Bezug werden es in der Auswahl schwer haben.
Antragstellende und Projektpartner
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Können auch Einzelunternehmen Anträge stellen?
Einzelunternehmen ohne Rechtsform (z. B. UG, GbR) sind nicht antragsberechtigt.
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Wir sind als Bürgerinitiative nicht rechtlich organisiert. Kann das ein Problem werden?
Alle geförderten Projekte müssen eine Rechtsform haben (z. B. eingetragener Verein), da sonst kein Zuschuss ausgezahlt werden kann. Bei Antragstellung kann sich die Organisation auch noch in Gründung befinden.
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Was ist ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“? Sind Unternehmen, die Beschäftige in Kurzarbeit haben automatisch „in Schwierigkeiten“?
Ein Unternehmen gilt im beihilferechtlichen Sinn als „Unternehmen in Schwierigkeiten“, wenn es auf kurze oder mittlere Sicht ohne staatliches Eingreifen bzw. ohne staatliche Unterstützung so gut wie sicher zur Einstellung seiner Geschäftstätigkeiten gezwungen sein wird. Wann das der Fall ist, hat bspw. die KfW Bank zusammengestellt.
Wenn ein Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat, befindet es sich nicht automatisch „in Schwierigkeiten“, sofern die o. g. Bedingungen dafür nicht erfüllt sind.
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Muss ich einen Projektpartner haben?
Partner sind grundsätzlich nicht erforderlich. Der Antragstellende muss darlegen, dass das vorgeschlagene Projekt durchgeführt werden kann (hinsichtlich personeller und finanzieller Kapazität) und ggf. vergleichbare Projekte schon durchgeführt wurden. Sollte das alleine nicht sichergestellt sein, empfehlen wir einen Projektpartner hinzuzuziehen.
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Ist es von Vorteil, sich mit Projektpartnern zu bewerben oder spielt das bei der Auswahl keine Rolle?
Sofern der Antragstellende darlegen kann, dass das Projekt mit vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten umgesetzt werden kann, spielt es keine Rolle, ob weitere Projektpartner (Mitantragstellende) dabei sind.
Weitere Akteure können auch über Absichtserklärungen (Letter of Intent) u.a. an das Projekt gebunden werden.
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Ist es möglich, sich mit zwei unterschiedlichen Anträgen zu bewerben? (als Lead und/oder als Projektpartner*in?)
Ja, es können mehrere Anträge eingereicht werden. Es muss klar gekennzeichnet sein, ob auch alle eingereichten Anträge gleichzeitig durchgeführt werden können oder ob nur eins bewilligt werden soll. In letztem Fall bitte eine Priorisierung vornehmen.
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Wenn Angebote von externen Anbietern eingeholt werden, sind diese dann bindend oder können die Anbieter ggf. auch gewechselt werden?
Externe Anbieter können gewechselt werden. Höhere, als die ursprünglich veranschlagten Kosten können allerdings leider nicht übernommen werden.
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Können externe Anbieter, die in unserem Fall eine IT-Lösung entwickeln würden, auch aus Ländern außerhalb der EU kommen?
Es gibt keine regionalen Beschränkungen für externe Anbieter oder Mit-Antragstellende. Einzig die regionale Beschränkung für den Haupt-Antragsteller muss erfüllt sein.
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Können beteiligte Partnerorganisationen auch aus anderen (Bundes)Ländern sein?
Ja.
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Kann die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Projektpartner auftreten?
Grundsätzlich sind die Ämter und Einrichtungen der Stadt Stuttgart antragsberechtigt; sie verfügen aber über begrenzte finanzielle und personelle Kapazitäten für die Durchführung von Projekten.
Wir empfehlen im Antrag darzulegen welche Rolle die LHS einnehmen soll und erst im Bewilligungsfall auf die entsprechenden Ämter zuzugehen.
Nur wenn das Projekt nicht ohne Beteiligung der LHS durchgeführt werden kann, ist eine Kontaktaufnahme vor Bewilligung notwendig. Gerne ist die Stabsstelle Klimaschutz behilflich die richtigen Ansprechpartner zu identifizieren.
Förderfähige Kosten
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Welche Kosten sind förderfähig?
Grundsätzlich sind alle Ausgaben, die durch den innovativen Aspekt des Projekts entstehen, förderfähig. Das können je nach Projekt alle Projektkosten oder z. B. bei Bauprojekten mit innovativen Elementen ein kleinerer Teil der Gesamtkosten sein. Personalkosten sind ebenfalls förderfähig, dazu bitte die Erläuterung für Personalkosten beachten. Ausgaben für Grunderwerb sowie erstattungsfähige Umsatzsteuer sind grundsätzlich nicht förderfähig.
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Können wir Kosten, die während der Antragserstellung (z. B. ext. Beratung, Personalkosten) anfallen, erstattet bekommen?
Grundsätzlich sind alle Kosten, die nach Bewilligung des Zuschusses, entstehen förderfähig. Auf Antrag kann ein Projekt schon früher begonnen werden. Kosten für die Antragstellung sind in keinem Fall förderfähig. Die Stabsstelle Klimaschutz der LHS steht aber gerne beratend zur Verfügung.
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Sind Personalkosten förderfähig?
Personalausgaben sind förderfähig und werden in pauschalierter Form kalkuliert. Dazu wird das Jahres-Arbeitnehmerbruttogehalt (ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Boni o.ä.) durch die Anzahl der theoretisch möglichen Arbeitstage des Jahres (ohne Abzug von Fehltagen, Urlaub, Krankheit etc.) dividiert. Das Ergebnis sind die Personalkosten pro Tag.
Zu den Personalkosten darf ein Gemeinausgabenzuschlag hinzugerechnet werden, der je nach Antragsteller zwischen 20% (Universitäten) und 75% (Unternehmen) variiert. Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterung zur Berechnung der Personalkosten auf der Homepage des Stuttgarter Klima-Innovationfonds.
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Kann der Eigenanteil auch in ehrenamtlicher Arbeit geleistet werden?
Ja. Grundsätzlich ist auch ehrenamtliche Arbeit bis zur Höhe des Eigenanteils anrechenbar. Für ehrenamtliche Arbeit können 15€ pro Arbeitsstunde im Projekt angesetzt werden (zzgl. Gemeinausgabenzuschlag). Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterung zur Berechnung der Personalkosten auf der Homepage des Stuttgarter Klima-Innovationfonds.
Nur Hirsch-Linie
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Übergang 1. zu 2. Stufe: Bei der Ausarbeitung des Vollantrages kann sich die Notwendigkeit einer zeitlichen oder inhaltlichen Verschiebung und der damit verknüpften Meilensteine ergeben. Ist die Anpassung der Skizze aus der 1. Stufe beim Vollantrag möglich?
Ja, Anpassungen während des Antragsverfahrens sind möglich.
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Mein Projekt wurde für den Vollantrag in der Hirsch-Linie ausgewählt. Habe ich die Förderung damit schon quasi sicher?
Nein, die Vollantragsphase ist eine eigenständige Phase und ein Projekt kann auch danach noch komplett abgelehnt werden. Bisher liegt die Quote der Projekte, die in der 2. Runde der Hirsch-Projekte ausgewählt wurden bei unter 50%.
Förderquote und ergebnisbasierte Zahlungen
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Warum sieht der Klima-Innovationsfonds nur ergebnisorientierte Zahlungen vor?
Wir möchten Antragstellende ermutigen schon bei der Antragstellung zu überlegen, wie das Projekt nach Projektende auf eigene Beine gestellt werden kann. Dazu nutzen wir sowohl die nötige Ko-Finanzierung und wie auch ergebnisorientierte Zahlungen, die eine Vorfinanzierung der Projektarbeit nötig macht.
Außerdem möchten wir den Fokus auf Ergebnisse legen, die die Projekte erreichen sollen.
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Bekomme ich erst ganz am Ende das Geld, wenn die Auszahlung „ergebnisorientiert“ erfolgt?
Grundsätzlich ist das die Idee. Dennoch haben wir erkannt, dass viele mögliche Antragstellende Probleme hätten, so lange auf die Erstattung von Ausgaben zu verzichten. Daher ist es auch möglich, Meilensteine, also z. B. Ergebnisse eines Arbeitspakets, als zahlungsrelevantes Ergebnis zu definieren. Sie entscheiden in Ihrem Antrag selbst, wann Sie die Zahlung brauchen. Je ambitionierter die Ziele, desto positiver wird die Bewertung des Innovationsrats sein.
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Wie viele Ergebnisse und Zwischenergebnisse kann ich definieren?
Grundsätzlich sollten so wenige Ergebnisse wie möglich definiert werden. Es gibt keine Obergrenze an Ergebnissen, aber auch um den bürokratischen Aufwand gering zu halten, sollte sich auf ein bis zwei „Projektergebnisse“, sowie – je nach Projektlänge- maximal drei „Zwischenergebnisse“ beschränkt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen „Projektergebnis“ und „Zwischenergebnis“?
Ein Projektergebnis steht am Ende des Projekts und beschreibt das Ziel (z. B. „1500 installierte PV Anlagen“), ein Zwischenergebnis ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Projektergebnis (z. B. „Webshop zur Beauftragung von PV-Installationen ist online“ oder „Rahmenverträge mit Handwerkern zur Installation von PV Anlagen sind abgeschlossen“).
Alle Ergebnisse sollte „handfeste“ Ergebnisse sein (also bspw. besser „Kooperationsvereinbarung mit XY abgeschlossen“ anstatt von „Workshop zur Erarbeitung der Kooperationsvereinbarung durchgeführt“).
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Wie detailliert müssen die Ergebnisse gefasst werden?
Alle zahlungsrelevanten Ergebnisse müssen den SMART-Kriterien entsprechen (Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realistisch und Terminiert).
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Kann ich auch einen Vorschuss auf die Projektkosten bekommen?
Alle Zahlungen des Klima-Innovationsfonds werden erst ausgezahlt, wenn Ergebnisse erreicht wurden, daher sind keine Vorschüsse möglich.
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Die Förderquote beträgt immer „maximal“ 90% bzw. 50 bis 70%. Wie wird sie festgelegt und kann sie später noch durch den Fördergeber vermindert werden?
Nicht alle Projekte benötigen die maximale Förderquote, um umgesetzt zu werden, da bspw. Einnahmen generiert oder Drittmittel eingeworben werden. Wird eine niedrigere Förderquote beantragt, wirkt sich dies positiv auf die Bewertung des Projekts aus.
Die Stadt Stuttgart behält sich im Rahmen des Antragsverfahrens vor mit den Antragstellenden in Verhandlungen über die Förderquote zu treten, wenn sie in Fachgutachten oder vom Innovationsrat als unangemessen hoch angesehen wird.
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Als Bürger-Initiative bekommen wir eine 90%-Förderung, werden allerdings Probleme haben die restlichen 10% zu finanzieren. Welche Möglichkeiten gibt es dafür?
Der Zuschuss der LHS ist mit anderen Fördergeldern (z. B. von Stiftungen oder Landes- oder Bundesprogrammen) kombinierbar.
Auch kreative Lösungen zur Deckung des Eigenbedarfs sind denkbar (Crowdfunding o. ä.).
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Wie wird die Förderquote ermittelt, wenn Antragstellende unterschiedliche Förderquoten haben?
Die Förderquoten müssen in diesem Fall für jeden Antragstellenden einzeln ermittelt werden. Wenn beispielsweise ein Kleinunternehmen (Förderquote max. 70%) im Verbund mit einer Universität (Förderquote max. 90%) eine Förderung beantragt müssen die Ausgaben pro Projektpartner dargestellt werden und die Förderung mit der jeweiligen Förderquote berechnet werden.
Projektdurchführung
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Laufen bei Konsortien alle Abrechnungen über den Lead oder rechnen alle Projektbeteiligten gesondert ab?
Alle Abrechnungen mit der LHS werden von dem Hauptantragsteller (Lead-Partner) übernommen.
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Wem gehört das Produkt? Tritt Stuttgart als Käufer, Förderer, Nutzer oder Investor mit Beteiligung auf?
Die LHS tritt als Förderer auf und erwirbt mit der Förderung keine Beteiligung, Rechte an Patenten oder sonstigem. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.