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24. Februar 2026, Energie und Wohnen
Energie, Fördermittel, Mobilität:
Diese Neuerungen 2026 sollten Sie kennen
Neues Jahr – neue Regelungen. Ob Heizungsgesetz, Strom- und Gaspreise, Förderprogramme oder Kommunale Wärmeplanung: Hier sind die wichtigsten Neuigkeiten für den Bereich Energie, Wohnen und Mobilität zusammengefasst.
Heizungsgesetz: Aus GEG wird GMG
Auf Bundesebene sorgte es immer wieder für Gesprächsstoff: das sogenannte Heizungsgesetz, das im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert ist. Innerhalb der Koalition gab es unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wie das Gesetz angepasst werden soll. Ein wichtiger Aspekt ist etwa die 65-Prozent-Regel, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Im Dezember tagte nun der Koalitionsausschuss, der sich zunächst auf einen neuen Namen und einen Zeitplan einigte: „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) wird es heißen. Die Eckpunkte dafür sollen Ende Januar veröffentlicht und die Novelle Ende Februar beschlossen werden.
Wie es mit der Heizungsförderung weitergeht, wird sich erst danach zeigen. Für Hausbesitzerinnen und -Besitzer steht fest: Mehr Förderung vom Bund als jetzt wird es nicht geben. Wer absehbar eine neue Heizung benötigt, sollte sich den Zuschuss von bis zu 70 Prozent jetzt noch sichern – die Umsetzung hat dann bis zu drei Jahre Zeit. Lohnend ist der Blick auf die Stuttgarter Förderprogramme, wie etwa das neue Heizungsprogramm. Dieses ist grundsätzlich mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes (BAFA, KfW, L‐Bank) kombinierbar, sofern diese eine Kombination zulassen. Das ist beispielsweise beim BEW (Bundesförderung effiziente Wärmenetze) nicht möglich.
Strom, Gas, CO2-Preis: So ändern sich die Kosten
Gleich mehrere Änderungen gibt es bei den Strom- und Gaskosten in Deutschland. Die wichtigste ist die Gasspeicherumlage, die 2022 eingeführt wurde, und nun wegfällt. Sie betrug 0,35 Cent pro kWh und wurde von den Gasanbietern auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt. Die Kostensenkung müssen sie weitergeben. In einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr bedeutet das eine Ersparnis von 70 Euro. Doch gleichzeitig steigen in vielen Regionen Deutschlands die Gasnetzentgelte. Je nach Netzgebiet und Anbieter fallen die Kosten hier sehr unterschiedlich aus – es lohnt sich daher, Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln.
Eine größere Entlastung gibt es bei den Stromkosten: Hier sinken die Netzentgelte durch einen staatlichen Zuschuss bundesweit. Im Schnitt sind es 2,2 Cent weniger pro kWh – das bedeutet für einen Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh eine Ersparnis von rund 77 Euro. Da die Stromanbieter selbst entscheiden, ob und wann sie die veränderten Kosten weitergeben, lohnt sich auch hier ein Tarif-Vergleich.
Etwas schwieriger gestalten sich die Prognosen beim nationalen CO2-Preis, der auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel erhoben wird. Bis einschließlich 2025 wurde der Preis von der Bundesregierung festgelegt und betrug letztes Jahr 55 Euro pro Tonne. Das ändert sich jetzt: Statt eines festgelegten Preises werden die CO2-Zertifikate erstmals versteigert. Damit es nicht zu großen Preissprüngen kommt, ist eine feste Spanne vorgegeben: Demnach darf der CO2-Preis um höchstens 10 Euro auf maximal 65 Euro pro Tonne steigen. Das würde laut Verbraucherzentrale zu folgenden Preissteigerungen führen:
- Erdgas: plus 0,24 Cent/kWh – ca. 48 Euro mehr bei einem Verbrauch von 20.000 kWh
- Heizöl: plus 3,2 Cent/Liter (brutto) – ca. 64 Euro mehr bei einem Verbrauch von 2.000 Litern
- Benzin: plus 2,8 Cent/Liter
- Diesel: plus 3,2 Cent/Liter
Förderprogramme: Bessere Bedingungen bei „Jung kauft Alt“
Das KfW-Förderprogramm Nr. 308 „Jung kauft Alt“ ist für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem niedrigen bis mittleren Einkommen konzipiert. Diese bekommen einen besonders günstigen KfW-Kredit, wenn sie eine Bestandsimmobilie mit schlechter Energieeffizienz (konkret: Klasse F, G oder H) kaufen und sie innerhalb von viereinhalb Jahren zu einem Effizienzhaus sanieren.
Bereits im Oktober 2025 wurden die Kriterien für das Programm verbessert: So ist jetzt nur noch Effizienzhaus-Klasse 85 erforderlich (statt EH 70) sowie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Außerdem wurden die Zinssätze gesenkt: Bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren liegt der Sollzins nun bei 0,95 % (statt 1,71 %). Der Kredit gilt nur für den Hauskauf, für die Sanierung stehen aber weitere günstige KfW-Kredite zur Verfügung.
Zudem lohnt sich ein Blick auf die Förderprogramme der Stadt Stuttgart Im Bereich Energie und Wohnen, etwa das Energiesparprogramm. Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung können mit dem kommunalen Energiesparprogramm kumuliert werden.
Mobilität: E-Auto-Prämie vom Bund neu aufgelegt
Seit diesem Jahr gibt es auf Bundesebene wieder eine Förderung für Elektroautos. Sie richtet sich an private Haushalte mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, die ein neues E-Auto oder bestimmte Plug-In-Hybrid-Modelle kaufen oder leasen wollen. Der staatliche Zuschuss liegt zwischen 1.500 und 6.000 Euro und ist nach Einkommen und Familiensituation gestaffelt: Neben der Basisförderung von 3.000 Euro für ein Elektroauto und 1.500 Euro für ein Hybridfahrzeug gibt es weitere Zuschläge, die sich am zu versteuernden Jahreseinkommen und der Anzahl der Kinder orientieren. Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1.1.2026 zugelassen werden. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2026 und kann voraussichtlich ab Mai beantragt werden. Für Stuttgart gilt: Das Förderprogramm „Privates Laden“ lief zum 31. Dezember 2025 aus. Jedoch bleibt das Landes-Programm Charge@BW weiter bestehen.
Kommunale Wärmeplanung: Stuttgart ist Vorreiterin
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Bestandteil der Wärmewende. Sie soll zeigen, wie Städte und Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürger künftig effizient, bezahlbar und möglichst klimafreundlich mit Wärme versorgen können. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet, entsprechende Wärmepläne zu erstellen: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen diese bis spätestens 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben dafür bis zu zwei Jahre länger Zeit.
Die Stadt Stuttgart ist hier Vorreiterin: Der Kommunale Wärmeplan wurde bereits 2023 beschlossen und veröffentlicht. Er ist als digitaler Plan verfügbar und informiert Eigentümerinnen und Eigentümer über Eignungsgebiete, geeignete Wärmequellen und künftige Versorgungsoptionen.
BILDRECHTE: XY

