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 28. Juni 2022, Wohnen

Energetische Sanierung 2022: Alle Förderungen für Dach, Fenster, Haustüre und Fassade im Überblick

Die Sanierung eines Gebäudes bringt einiges an Kosten mit sich. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die Förderung für energetische Sanierungen und nutzen Sie diese! Förderprogramme gibt es unter anderem von der KfW und dem BAFA. Wir erklären, mit welchen Zuschüssen Sie beim Austausch der Fenster und bei der Sanierung von Dach und Fassade rechnen können.

Förderung energetische Sanierung: Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen?

Für die energetische Sanierung von Gebäuden gibt es staatliche Fördergelder. Dabei wird grundsätzlich unterschieden, ob es sich um eine Komplettsanierung handelt oder ob nur Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel der Austausch der Fenster, der Haustüre, die Dachsanierung, die Fassadendämmung oder eine neue Heizung. Insgesamt können Einzelmaßnahmen mit insgesamt 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gefördert werden.

Die staatlichen Fördergelder werden von der KfW bzw. dem BAFA vergeben und müssen dort beantragt werden. Ganz wichtig: Anträge müssen vor Auftragserteilung gestellt werden! Die staatliche Förderung gibt es im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).

Zusätzlich gibt es kommunale Förderprogramme. Die Stadt Stuttgart fördert energetische Sanierungen mit ihrem Energiesparprogramm (ESP). Diese Zuschüsse gibt es zusätzlich zu den staatlichen Fördergeldern. Nutzen Sie die Förderprogramme – egal ob Sie im Eigenheim wohnen, Wohnungen bzw. Häuser vermieten oder Teil einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind.

In diesem Artikel erklären wir, wo Sie welche Förderung für neue Fenster, Haustüre, Dach oder Fassade beantragen müssen und womit Sie rechnen können.

Inhaltsverzeichnis

Welche Förderungen gibt es für neue Fenster?

Sie planen den Einbau neuer Fenster? Für den Fenstertausch gibt es eine staatliche Förderung, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden.

a) KfW Förderung für den Fenstertausch (Kredit)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 28.07.2022 angepasst: Die KfW-Förderung bzw. Kreditvariante für Einzelmaßnahmen wurde gestrichen. Es gibt nur noch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA oder Kredite für Komplettsanierungen.

b) BAFA-Zuschuss für Fenster

Beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) können Sie einen Zuschuss für den Fenstertausch beantragen. Der Fördersatz beträgt derzeit 15 % der förderfähigen Ausgaben. Wer im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans die Fenster austauscht, kann zusätzlich einen Förderbonus von 5 % bekommen.

Auch Fenstertüren, der Austausch von Glasbausteinen durch neue Fenster, neue Fensterbänke und der Einbau bzw. die Dämmung von Rollädenkästen werden gefördert. Fensterbänke und Rollädenkästen werden beim Tausch der Fenster als Umfeldmaßnahme mitgefördert.

c) Alternativ: Steuerliche Förderung von neuen Fenstern

Wer im Eigenheim wohnt und energetisch saniert, kann alternativ auch die steuerliche Förderung nutzen. Bei Einzelmaßnahmen wie dem Austausch der Fenster können bis zu 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden.

d) Zuschuss zum Fenstertausch durch die Landeshauptstadt Stuttgart

Für den Einbau neuer Fenster gibt es eine Förderung der Landeshauptstadt Stuttgart über das Energiesparprogramm: 100 Euro/m2 Bauteilfläche. Voraussetzung ist, dass der Wert von 0,85 W/m²K (Wärmedämmwert „Uw-Wert“) eingehalten wird.

Wichtig beim Fenstertausch: Der Uw-Wert des Fensters darf nicht kleiner sein als der U-Wert der Außenwand, d.h. die Außenwand muss mindestens so gut gedämmt sein wie das Fenster, damit kein Schimmel entsteht. Auch ein Lüftungskonzept und Wärmebrückenkonzept sind Voraussetzung für die Förderung und tragen zur Vermeidung von Feuchteschäden bei.

Gibt es Zuschüsse für eine Dachsanierung?

Für die Sanierung des Dachs und die Dachdämmung gibt es eine staatliche Förderung, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden.

Fördermittel gibt es für Schrägdächer, Dachgauben und Flachdächer. Auch die Dämmung der obersten Geschossdecke bei unbeheizten Dachräumen wird gefördert.

a) KfW Förderung für die Dachsanierung (Kredit)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 28.07.2022 angepasst: Die KfW-Förderung bzw. Kreditvariante für Einzelmaßnahmen wurde gestrichen. Es gibt nur noch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA oder Kredite für Komplettsanierungen.

b) BAFA-Zuschuss für die Dachsanierung

Das BAFA vergibt einen Zuschuss für die Sanierung des Dachs als Einzelmaßnahme. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5 %

c) Alternativ: Steuerliche Förderung der Sanierung des Dachs

Wer im Eigenheim wohnt und energetisch saniert, kann alternativ auch die steuerliche Förderung nutzen. Bei Einzelmaßnahmen wie der Sanierung des Dachs können bis zu 20 Prozent der Aufwendungen steuerlich abgezogen werden.

d) Zuschuss zur Dachsanierung durch die Landeshauptstadt Stuttgart

Die Stadt Stuttgart vergibt ebenfalls Zuschüsse für die Dachsanierung: 50 Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche. Dieser Zuschuss kann mit der staatlichen Förderung kombiniert werden. Voraussetzung für die Förderung durch das städtische Energiesparprogramm ist ein U-Wert (Wärmedämmwert) von maximal 0,14 W/m²K. Es ist auf Luftdichtigkeit und geeignete dampfbremsende Schichten zu achten.

Wie sieht es mit einer Förderung für eine Fassadensanierung aus?

Nutzen Sie die staatlichen Zuschüsse für die Wärmedämmung. Eine Sanierung der Fassade ist vor allem im Altbau sinnvoll. Auch das Dämmen der Kellerdecke kann gefördert werden.

a) Staatliche Förderung der Fassadensanierung über die KfW (Kredit)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 28.07.2022 angepasst: Die KfW-Förderung bzw. Kreditvariante für Einzelmaßnahmen wurde gestrichen. Es gibt nur noch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA oder Kredite für Komplettsanierungen.

b) BAFA-Zuschuss für die Fassadensanierung

Einen Zuschuss für das Dämmen der Fassade können Sie beim BAFA beantragen. Bei Einzelmaßnahmen wie der Sanierung der Fassade gibt es bis zu 15 Prozent Zuschuss, plus 5 Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

c) Alternativ: Steuerliche Förderung der Fassadensanierung

Alternativ zu den Fördergeldern von KfW und BAFA können energetische Sanierungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Aufwendungen, zum Beispiel für die Sanierung der Fassade, können mit bis zu 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. Diese Möglichkeit gibt es für Besitzerinnen und Besitzern von Eigenheimen – also wenn Sie energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vornehmen.

d) Zuschuss zur Fassadensanierung durch die Landeshauptstadt Stuttgart

Wer seine Fassade saniert und bestimmte Standards erfüllt, kann auch einen Zuschuss über das Energiesparprogramm der Stadt Stuttgart bekommen. Extra Zuschüsse gibt es, wenn bei der Dämmung ökologische, zertifizierte Baustoffe verwendet werden. Die städtischen Fördermittel und die Förderprogramme von KfW bzw. BAFA können kombiniert werden.

Gibt es auch Förderungen für eine neue Haustüre?

Für eine neue Haustüre gibt es Fördergelder. Als Voraussetzung dafür, dass Sie den Zuschuss erhalten, müssen Sie technische Mindestanforderungen erfüllen. Auch für die Haustüre kann der 5% Bonus eines individuellen Sanierungsfahrplans geltend gemacht werden.

a) KfW Förderung für Haustüre (Kredit)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 28.07.2022 angepasst: Die KfW-Förderung bzw. Kreditvariante für Einzelmaßnahmen wurde gestrichen. Es gibt nur noch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA oder Kredite für Komplettsanierungen.

b) BAFA-Zuschuss für die Haustüre

Vom BAFA gibt es Zuschüsse für Austausch, Ertüchtigung und Einbau neuer Fenster, Fenstertüren und Außentüren. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

c) Alternativ: Steuerliche Förderung für neue Haustüren

Bei allen energetischen Sanierungen – dazu zählt auch eine neue Haustüre – können Sie die Kosten alternativ steuerlich geltend machen. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder eines Energieberaters.

Welche Förderung gibt es für Rollläden?

Zu den geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle zählt auch der sommerliche Wärmeschutz, zum Beispiel durch Rollläden oder steuerbare Fensterläden.

a) KfW Förderung für Wärmeschutz (Kredit)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 28.07.2022 angepasst: Die KfW-Förderung bzw. Kreditvariante für Einzelmaßnahmen wurde gestrichen. Es gibt nur noch Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA oder Kredite für Komplettsanierungen.

b) BAFA-Zuschuss für Wärmeschutz/Rollläden

Vom BAFA gibt es 15 Prozent Zuschuss für außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen (zum Beispiel Fensterläden, Rollläden, Jalousie, Raffstore) mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung.

c) Alternativ: Steuerliche Förderung für Rollläden

Wer keine Fördergelder beantragen will, kann die Kosten für den sommerlichen Wärmeschutz steuerlich absetzen. Notwendig ist dafür eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens oder eines Energieberaters.

Welche Förderung gibt es für energetische Komplett-Sanierungen?

Sie planen eine Komplettsanierung Ihres Gebäudes? Nutzen Sie die staatliche Förderung! Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es für energetische Sanierungen zinsgünstige Darlehen. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus ist die KfW erste Anlaufstelle. Auch die Stadt Stuttgart unterstützt energetische Sanierungen mit Zuschüssen. Förderquoten zwischen 25% - 50% sind bei einer Komplettsanierung möglich.

a) KfW Förderungen für die Sanierung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Kredit)

Wer ein Wohngebäude zu einem Effizienzhaus saniert, kann über das KfW-Programm 261 bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit bekommen. Dazu gibt es einen Tilgungszuschuss, der sich danach richtet, wie effizient das Gebäude nach der Sanierung ist. Am meisten Zuschuss gibt es beim Effizienzhaus 40 mit einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien.

Das Zuschussprogramm 461 (ohne Kredit) wurde mit der Änderung der Richtlinie gestrichen.

b) Zuschuss zur energetischen Sanierung durch die Landeshauptstadt Stuttgart

Die Stadt Stuttgart fördert Komplettsanierungen zusätzlich über das Energiesparprogramm (ESP). Voraussetzung ist eine Energiediagnose des Energieberatungszentrums Stuttgart. Bis zu 25 Prozent Zuschuss sind möglich. Zusätzlich gibt es eine Bonusförderung, wenn ökologische, zertifizierte Baustoffe verwendet werden. Achtung: Das BEG sieht eine Kumulierungsgrenze vor, dass Förderungen aus öffentlichen Mitteln maximal 60% betragen dürfen.

 

Eine Übersicht aller kommunalen Förderprogramme der Stadt im Bereich Energiewende und Klimaschutz finden Sie hier:

https://www.stuttgart.de/energie-angebote

Bildnachweis: Avalon Studio

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