27. August 2023, Elektromobilität
Förderung für Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bietet seit dem 1. Juli 2023 mit Charge@BW wieder eine Förderung für Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen an. Dabei wird nicht die Wallbox selbst, sondern die vorgelagerte Elektroinstallation gefördert. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Pro vorgerüstetem Stellplatz sind bis zu 2.500 Euro Förderung möglich.
Was wird gefördert?
Es wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur für den Anschluss von Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gefördert.
Wofür lohnt sich die Förderung?
Wenn in Ihrer Eigentümergemeinschaft bereits Interesse an einer Lademöglichkeit für ein Elektroauto besteht, aber viele Eigentümer selbst noch keinen Bedarf für eine Lademöglichkeit haben. Dadurch können Eigentümer, die bereits ein E-Auto haben, eine Lademöglichkeit erhalten und die Erstinvestition mit anderen teilen. Die anderen Eigentümer wiederum können mit vergleichsweise geringen Kosten eine spätere Anschlussmöglichkeit sicherstellen beziehungsweise den neu geschaffenen Stromanschluss für andere Anwendungen nutzen (E-Bike laden, Licht, elektrischer Garagenöffner).
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 40 Prozent der anrechenbaren Kosten. Pro ausgestattetem Stellplatz können so bis zu 2.500 Euro gefördert werden. Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche im direkten Zusammenhang mit der Installation der Ladeinfrastruktur stehen. Nicht bezuschusst wird die Wallbox selbst.
Ein Beispiel: 10 von 16 Stellplätzen werden vorgerüstet, an fünf Stellplätzen wird bereits je eine Wallbox installiert. Dafür entstehen Kosten von 30.000 Euro. Gefördert werden dann 40 Prozent von 30.000 Euro, also 12.000 Euro. Wären zum selben Preis nur 4 Stellplätze versorgt worden, wären maximal 10.000 Euro förderfähig (4*2.500 Euro = Maximalförderung).
Wie gehe ich am besten vor?
Um einen Antrag stellen zu können, muss Ihre Installation mindestens drei Stellplätze versorgen. Dazu sollten Sie das Thema gemeinsam mit Ihrer Eigentumsgemeinschaft angehen.
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, dürfen Sie prinzipiell direkt auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Alternativ können Sie auch die Ausstellung eines Förderbescheids abwarten und erst im Anschluss beauftragen. Wichtig ist in jedem Fall, einen Antrag vor Beauftragung der Installation zu stellen.
Was gibt es sonst zu beachten?
- Nachrüstung: eine Nachrüstung wird nicht gefördert.
- Baubeginn: nach Antragsstellung darf direkt auf eigenes Risiko mit der Installation begonnen werden. Sie müssen dazu nicht auf einen Förderbescheid warten.
- Ökostrom: der Bezug von Ökostrom wird für die geförderte Ladeinfrastruktur vorausgesetzt.
- Mindestförderung: Um einen Antrag stellen zu können müssen mindestens 5.500 Euro Förderung bereitgestellt werden können. Das heißt, dass mindestens drei Stellplätze mit Infrastruktur ausgestattet werden müssen. Die Gesamtkosten müssen dazu 13.750 Euro übersteigen.
- Wallbox: es wird lediglich die elektrische Infrastruktur zum Stellplatz hin gefördert. Die Hardware und der Anschluss der Wallbox wird nicht bezuschusst.
- Kombination mit anderen Förderungen: eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
- Neben der Förderung für Eigentümergemeinschaften werden auch öffentlich zugängliche Ladepunkte in derselben Höhe gefördert. Diese Förderung ist vor allem auf gewerblich genutzten Flächen interessant. Wenn Sie nach Investoren für diese Flächen suchen, bietet sich das FlächenTOOL des Bundes an.
Alle Informationen zum Förderprogramm Charge@BW finden Sie hier.
Unterstützungsangebote der Stadt Stuttgart für private Ladeinfrastruktur
Auch die Stadt Stuttgart fördert weiterhin Ladeinfrastruktur. Die Fördermittel wurden im Juli für das Jahr 2023 aufgestockt. Auch für den kommenden Doppelhaushalt 2024/2025 sollen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderung „Privates Laden“ der Stadt Stuttgart ergänzt die Stuttgarter Solaroffensive. Auch in diesem Programm wird die vorgelagerte Ladeinfrastruktur für E-Ladepunkte gefördert.
Alle Informationen zum Förderprogramm „Privates Laden“ erhalten Sie hier.
Welches Förderprogramm ist für Sie das richtige?
Grundsätzlich bietet das Charge@BW-Programm des Landes eine höhere mögliche Förderung pro Stellplatz. Für kleinere Projekte (unter drei Stellplätze, unter 13.750 Euro Kosten) ist die Förderung über Charge@BW ausgeschlossen, während eine städtische Förderung ab zwei Stellplätzen möglich ist.
Auch für Garageneigentümer, die nicht in Form einer WEG organisiert sind, ist eine Förderung nur über die städtischen Programme möglich.
Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, hilft Ihnen die kostenlose und unverbindliche Erstberatung Elektromobilität der Landeshauptstadt Stuttgart gerne weiter.
BILDNACHWEIS: MINISTERIUM FÜR VERKEHR BADEN-WÜRTTEMBERG