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01. Juni 2022, stuttgarter grünprogramm

Gestalten Sie sich eine grüne Oase in der Stadt

Wie wichtig und wohltuend eine Umgebung ist, in der es grünt und blüht, wurde vielen Menschen in den vergangenen Jahren bewusst. Die Stadt Stuttgart unterstützt die Begrünung von Freiflächen, Fassaden und Dächern mit bis zu 70 Prozent der Kosten.

Nicht nur beim Wochenendausflug zieht es uns in die Natur, auch im Alltag helfen kleine grüne Oasen beim Entspannen und Abschalten. Die Hinterhöfe in Stuttgart bieten hier viele Möglichkeiten. Waren diese früher oft asphaltiert, bietet sich in den heißen Sommern immer mehr eine kühlende Begrünung an. Was könnte für Sie der Anlass sein, es sich zuhause noch schöner zu machen?

Ob für das Eigenheim, in Eigentumsgemeinschaften oder sogar, wenn Sie zur Miete wohnen: Wenden Sie sich gerne an die Beratungsstelle bei der Stadt Stuttgart und sichern sich Tipps, wie sie ihre Flächen umgestalten können.

Pflanzen, Bäume und Wiesen reduzieren Hitze

„Neben der höheren Aufenthaltsqualität für die Menschen ist die Begrünung gut für das Klima und den Artenschutz“, sagt Gabriele Heusel‐Voraus vom Amt für Stadtplanung und Wohnen. Pflanzen binden Staub und verbessern das Mikroklima, nicht nur durch Beschattung: Denn wenn Feuchtigkeit in den Pflanzen verdunstet, wird der Umgebung Wärme entzogen. Auch wenn Wasser langsam im Boden versickern kann, kühlt dies die Umgebung.

Der Stellplatz auf dem Hof muss dabei nicht unbedingt verschwinden. „Man kann zum Beispiel säulenförmige oder kleinkronige Laubbäume in den Randbereichen pflanzen, die im Sommer Schatten spenden“, erklärt Heusel‐Voraus. Als Belag eignet sich hier auch Sickerpflaster oder Rasenpflaster. Niedrige, insektenfreundliche Stauden und Wildkräuter, die Hitze und Trockenheit gut vertragen, können sich in den offenen Fugen ansiedeln.

Dachgärten zur Erholung

Die Stadt Stuttgart fördert auch die Begrünung von Dächern und Fassaden. „Vor allem Garagendächer bieten sich dafür an“, so Heusel‐Voraus. „Bei einer Kiesabdeckung ist die Abdichtung bereits vorhanden. Das ist ganz unkompliziert.“ Auch Gewerbebauten haben oft Flachdächer. „Unternehmen können Dachgärten schaffen, die die Belegschaft in der Mittagspause zur Erholung nutzen kann.“ Eine andere Möglichkeit ist die Kombination von Begrünung und Fotovoltaik. Die Fotovoltaik‐Module werden dabei aufgeständert und der optimale Neigungswinkel eingestellt. Da sich bepflanzte Dächer weniger aufheizen, kühlt dies die Solaranlage: Damit steigt der Wirkungsgrad der Solaranlage.

Nahrung für Insekten

Begrünte Fassaden bieten vielen Nützlingen Lebensraum und Nahrung. „Efeu und wilder Wein sind eine tolle Insektenweide, besonders im Sommer und Herbst.“ Allerdings eignet sich nicht jede Wand für Efeu mit seinen starken Haftwurzeln. Alternativen sind Pflanzen wie Kletterrose, Winterjasmin oder Clematis, die an Rankgerüsten hochwachsen können. Im Sommer halten die Pflanzen die Fassade und das Gebäude kühl, wirken aber nicht als Wärmedämmung. Ist noch keine Fassadendämmung vorhanden, sollte vor der Fassadenbegrünung eine Dämmung angebracht werden. Förderung hierfür bietet das kommunale Energiesparprogramm.

Blühflächen sind pflegeleicht

Unterstützt wird auch, wer artenreiche Blühflächen anlegt. „Auch diese bieten vielen Insekten Lebensraum.“ Außerdem sind sie pflegeleicht: „In der Regel müssen sie nur zwei Mal im Jahr gemäht und nicht gedüngt werden.“ Auf lange Sicht bedeutet dies weniger Arbeit als eine Rasenfläche. Sogar zur Aufwertung der Immobilie tragen blühende Vorgärten und naturnah begrünte Gartenbereiche bei. Und schöner als sterile Schottergärten, die seit Mitte 2020 nicht mehr neu angelegt werden dürfen, sind sie allemal.

Was wird mit dem Stuttgarter Grünprogramm gefördert?

Gefördert werden Entsiegelungs‐ sowie Begrünungsmaßnahmen in Höfen, auf Dächern und an Fassaden. Dazu zählen auch Planungsleistungen, vorbereitende Arbeiten und Ausstattungsgegenstände.

Wie hoch ist die Förderung?

Förderfähig sind 50 Prozent der Kosten. Die Obergrenze liegt bei brutto 10.000 Euro pro Maßnahme, insgesamt bei 30.000 Euro je Grundstück. Für stark wärmebelastete Grundstücke in bebauter Tallage im Nesenbach‐ und Neckartal liegt der Fördersatz bei 70 Prozent, die Fördergrenzen liegen dann bei 15.000 Euro pro Maßnahme bzw. 45.000 Euro je Grundstück.

Für umfangreiche Begrünungsmaßnahmen wie Fassadenbegrünung mit Rankhilfen und Dachbegrünungen ab 100 m² sowie Dachgärten ab 50 m² können bis zu brutto 30.000 Euro Fördersumme je Maßnahme gewährt werden. Die Fördergrenze je Grundstück bleibt dabei bei brutto 30.000 Euro bzw. 45.000 Euro.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Stellen Sie den Förderantrag, bevor Sie die Maßnahme beginnen. Bei kleineren Höfen darf danach nicht mehr als 50 Prozent versiegelt sein, bei größeren nicht mehr als ein Drittel. Durchlässiges Pflaster mit Rasenfugen wird anteilig angerechnet. Achten Sie bei der Gestaltung und Pflege auf ökologische Kriterien. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen.

Beratung und Kontakt

Die Stadt Stuttgart bietet eine kostenlose Beratung telefonisch oder vor Ort. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zum Förderprogramm.

Kontakt: Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen,
Förderprogramme Urbanes Grün:
Telefon 0711 216−20301
E-Mail: urbanes.gruen@stuttgart.de

Die Richtlinie und der Förderantrag können auf der städtischen Internetseite heruntergeladen werden: www.stuttgart.de/gruenprogramm

Bildnachweis: Bundesverband Gebäudegrün, Gunter Mann

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