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08. August 2022, Förderprogramme der stadt stuttgart

Die erfolgreiche Aktion „Kühlschranktausch“ wird zur Aktion „Gerätetausch“

Ihr elektrisches Haushaltsgerät ist schon über 12 Jahre alt und frisst eine Menge Energie? Neben Kühlschränken fördert die Stadt ab sofort auch den Austausch von Geschirrspülern und Waschmaschinen und bietet dabei bis zu 150 Euro für ein effizientes Neugerät.

Alte Haushaltsgeräte als Energieschleudern

Die Energiepreise steigen aktuell rasant, sodass sich die Suche nach möglichen Einsparungen mehr lohnt denn je. Einen großen Anteil am Gesamtstromverbrauch eines Haushalts nehmen alte, elektrische Haushaltsgeräte ein. Bis zu 20 Prozent kann der Anteil einer Kühl- Gefrierkombination am Gesamtstromverbrauch betragen. Auch die Waschmaschine läuft bei einem Vier-Personenhaushalt bis zu fünf Mal die Woche und verbraucht dabei eine Menge Wasser und Strom. Mit einem Wechsel auf ein neues, energiesparendes Gerät mit höchster Effizienzklasse, kann so viel Energie, CO2 und bares Geld gespart werden.

Aber in welchen Fällen ist es überhaupt gut für den Klimaschutz, sich vom Altgerät zu trennen? Und wann ist es besser, den Betrieb des alten Geräts zu optimieren? Antworten gibt die co2online gGmbH (non-profit) in diesem lesenswerten Beitrag.

Falls Sie sich entscheiden, Ihr Altgerät zu ersetzen: Was genau fördert die Stadt Stuttgart?

Was genau wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch von mindestens 15 Jahre alten Kühl‐ und Gefrierschränken, Gefriertruhen, Gefrierschränke zu Neugeräten der Effizienzklasse C oder höher. Zusätzlich wurde auf Grund mangelnder Verfügbarkeit bei Einbaukühlschränken unter 1,45 m Höhe auch die Effizienzklasse D aufgenommen.

Voraussetzungen für die Förderung von Geschirrspülern und Waschmaschinen ist, dass das Bestandsgerät mindestens 12 Jahre alt ist. Der Austausch muss bei Waschmaschinen gegen ein Gerät der höchsten Effizienzklasse A erfolgen, bei Geschirrspülern ist ein Neugerät der Effizienzklasse C ausreichend.

Was Sie bei der Antragsstellung beachten sollten

Der Antrag wird über das sogenannte „Kombi‐Antragsformular“ gestellt, bei diesem können mehrere Förderanträge nutzerfreundlich in einem einzigen Antragsformular kombiniert werden. Um das Antragsformular vollständig einreichen zu können, brauchen Sie ein eine Kopie der Quittung sowie einen Nachweis der Energieeffizienzklasse des beantragten Neugerätes. Außerdem sollte dem Formular ein Foto des Typenschildes sowie ein gültiger Entsorgungsnachweis des Altgerätes beigelegt werden. Die vollständigen Dokumente werden beim Amt für Umweltschutz der Abteilung Energiewirtschaft eingereicht und geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung leistet das Amt für Umweltschutz die Zahlung an den Zuwendungsempfänger.

Fragen zum Förderprogramm?


Alle Informationen zum Förderprogramm unter: stuttgart.de/geraetetausch

Kontakt: Energiekonzept Gesamtstadt

Telefon: 0711 216-88088

E‐Mail: geraete@stuttgart.de

Bildnachweis: LHS

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