Teilnahmebedingungen
Repair-Gewinnspiel


Für das Gewinnspiel zum Repair-Quiz der Kommunikationskampgne „Stuttgart repariert“ auf der Microsite jetztklimachen.de der Landeshauptstadt Stuttgart, Rathaus, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart (nachfolgend: Stadt Stuttgart) gelten folgende Teilnahmebedingungen:

Stand: 12.6.2026

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 16 Jahre sind. Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart, ihrer verbundenen Unternehmen sowie Gewinnspielpartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Gewinn, Teilnahme und Verlosung

Folgende Gewinne werden am 14.9.2026 verlost:

    • 1x Nähmaschine
    • 2x Werkzeugkoffer
    • 7x iFixit Essential Electronics Toolkit

Teilnahmezeitraum: Die Teilnahme an der Verlosung ist ab 12.06.2026 möglich und endet am 12.09.2026.

Teilnahmebedingungen: Eine Teilnahme ist ausschließlich online auf der oben genannten Website möglich.

Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel müssen Teilnehmende die von der Stadt Stuttgart gestellte Aufgabe erfüllen. Diese beinhaltet das Reparatur-Quiz mit insgesamt fünf Fragen auf der Website abzuschließen.

3. Gewinnabwicklung

Die Stadt Stuttgart ermittelt und benachrichtigt die Gewinnerinnen und Gewinner nach der Auslosung per Mail. Darin werden diese aufgefordert, das Interesse am Gewinn per Mail zu bestätigen und die Kontaktdaten für den Versand des Gewinns zu übermitteln. Für die Richtigkeit der Kontaktdaten ist der Teilnehmende verantwortlich. Die Stadt Stuttgart übernimmt keine Haftung, falls aus von der Stadt Stuttgart nicht zu vertretenden Gründen die Gewinnbenachrichtigung bei der elektronischen Übermittlung verloren geht und/oder nicht beim Gewinner ankommt.

Bleibt eine Bestätigung bis zum 30.09.2026 inklusive der Übermittlung der vollständigen Adressdaten aus, verfällt der Gewinnanspruch. Die Stadt Stuttgart ist für diesen Fall berechtigt, einen anderen Gewinner unter den Teilnehmern zu ermitteln.

4. Unterbrechung und Beendigung des Gewinnspiels

Weiterhin behält sich die Stadt Stuttgart das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.

Die Stadt Stuttgart ist berechtigt, das Gewinnspiel zu unterbrechen oder zu beenden, wenn

  • technische Probleme dies erforderlich machen, oder

  • Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, technische oder rechtliche Probleme vorliegen.

Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmenden verursacht wird, ist die Stadt Stuttgart berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

5. Verantwortlichkeit und Haftungsfreistellung

Die Stadt Stuttgart ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmenden bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder, Kommentare) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Teilnehmer garantiert, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und dass durch seine Teilnahme am Gewinnspiel keinerlei Rechte Dritter verletzt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Stadt Stuttgart von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer rechtsverletzenden Handlung bei der Teilnahme am Gewinnspiel freizustellen. Hierzu zählen jegliche Schäden, angemessene Kosten und Aufwendungen, insbesondere notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder LinkedIn und wird in keiner Weise von diesen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

6. Haftungsbeschränkungen

Für eine Haftung der Stadt Stuttgart auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:

Die Stadt Stuttgart haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Ferner haftet die Stadt Stuttgart für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Stadt Stuttgart jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Stadt Stuttgart haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung der Stadt Stuttgart ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Stadt Stuttgart.

7. Sonstige rechtliche Hinweise

Die Stadt Stuttgart ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

Bei unseren Gewinnspielen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Die Stadt Stuttgart erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nur, soweit der Teilnehmende eingewilligt hat oder dies anderweitig gesetzlich erlaubt ist.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, eMail-Adresse, postalische Adresse der Gewinnerinnen und Gewinner) erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die bereitgestellten Daten werden zu diesem Zweck für die Kontaktierung der Gewinnerin oder des Gewinners und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Sie können von der Stadt Stuttgart zum Zwecke der Zusendung des Gewinnes an Dritte (insbes. Transportunternehmen) übermittelt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten erfolgt nur, wenn Sie uns hierzu Ihre Zustimmung erteilt haben.

Die Verwendung der personenbezogenen Daten kann jederzeit per Nachricht an klimaschutz@stuttgart.de widerrufen werden. Mit diesem Widerruf endet die Teilnahme am Gewinnspiel. Soweit Teilnehmende zusätzlich in den Erhalt weiterer Informationen oder eines Newsletters eingewilligt haben, kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Haben Sie eine Zustimmung zur weitergehenden Datennutzung erteilt erfolgt keine Löschung.

Weiter Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (siehe https://jetztklimachen.stuttgart.de/datenschutzerklaerung )